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Zwangsvollstreckung: Ab 1. Oktober 2025 nur neue Formulare

Die Frist für die Verwendung der 2022 in Kraft getretenen Formulare endet am 30. September 2025. Somit dürfen für Vollstreckungsaufträge, die ab dem 1. Oktober 2025 gestellt werden, nur noch die Formulare vom 30. August 2024 verwendet werden. Auf der Website des BMJV finden sich neben den Formularen auch die dazu gehörenden Hinweisblätter.

Indes plant das BMJV schon die nächste Überarbeitung der Zwangsvollstreckungsformulare. Gemeinsam mit den anderen betroffenen Berufsverbänden schlägt der BDIU vor, mit dem BMJV eine Arbeitsgruppe einzurichten, in der die bestehenden Formulare evaluiert, Rückmeldungen aus der Praxis berücksichtigt und Vorschläge zur strukturellen und technischen Weiterentwicklung der Formulare erarbeitet werden sollen.