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Digitalisierung: Das eBO für Inkassounternehmen ist da

Das besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) kann nun auch mit Inkasso-Software genutzt werden. Der Vorteil für die Unternehmen: Sie nehmen damit am elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz, aber auch mit der Rechtsanwaltschaft teil.

Zwar waren die gesetzlichen Voraussetzungen schon zum 1. Januar 2022 geschaffen worden. Auf Inkassounternehmen angepasste Software-Lösungen ließen allerdings noch auf sich warten.

Jetzt gestaltet sich der Weg zum elektronischen Rechtsverkehr für die Rechtsdienstleister sehr leicht: Angelegt wird das eBO-Postfach mit dem entsprechenden Programm. Im nächsten Schritt ist eine Identifizierung nötig. Nutzen kann man dafür einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion. Alternativ lässt sich die Identifizierung auch in einem Notariat vornehmen. Die für die Identifizierung benötigten Unterlagen werden von der Software erstellt.

Praxistipp: Hinweise für das Notariat stehen im Rundschreiben 3/2022 der Bundesnotarkammer.

Wir empfehlen unseren Mitgliedern – soweit es sinnvoll ist –, schon jetzt auf elektronische Kommunikation umzustellen. Ab dem 1. Januar 2024 wird die Nutzung des elektronischen Übermittlungswegs ohnehin zur Pflicht, das wurde so im Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten festgelegt.