Das Justizministerium Niedersachsen hat Hinweise zur elektronischen Übermittlung von Vollstreckungsanträgen verschickt: Anträge sollen bitte nicht in einer gesammelten PDF-Datei versandt werden, sondern PfÜB und Anlagen als jeweils gesonderte Dateien in der gleichen Nachricht eingereicht werden.
Für BDIU-Mitglieder ist dies vermutlich längst geübte Praxis - im ERV-Leitfaden des BDIU ist die Struktur der Übermittlung genau so empfohlen (S. 28).
Hierneben finden Sie das Anschreiben des Ministeriums.