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Gespräch mit dem Berichterstatter der Union

Johannes Wiegelmann MdB (rechts) mit Lorenz Becker und Dennis Stratmann vom BDIU

Mit dem Gesetz zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe soll Berufsrecht modernisiert und aktualisiert werden. Das Bundesjustizministerium hat Erkenntnisse aus der Evaluierung des Inkassorechts genutzt und Änderungen im Inkassorecht auf den Weg gebracht; dazu hat der BDIU bereits Stellung genommen.

Zuständiger Berichterstatter der Unionsfraktion ist für dieses Gesetzgebungsverfahren der Abgeordnete Johannes Wiegelmann - der Jurist ist ordentliches Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Er hat den BDIU eingeladen, um die Position der Inkassobranche zu den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zu besprechen.

Konkret geht es darum: 

  • Der Verbraucherschutz soll auch dann gewährleistet werden, wenn eine Forderung durch ein verbundenes Unternehmen eingezogen wird (für BDIU-Mitglieder ist dies schon jetzt selbstverständlich).
  • Die Sachkundeanforderungen für Inkassodienstleister werden erhöht, wobei auch eine Regelung für “alte Hasen” vorgesehen wird.
  • Umgehungsverbot aus § 20 des Codes of Conduct des BDIU wird ins Gesetz aufgenommen.
  • Qualifizierte Personen im Inkassounternehmen müssen im Falle eines Ausscheidens schneller nachbesetzt werden.

Mehr zum Gesetzentwurf zur berufsrechtlichen Neuordnung der rechtsberatenden Berufe im Mitgliederbereich

Der Austausch war konstruktiv und vertrauensvoll; der BDIU wird den begonnenen Dialog gern weiter vertiefen.