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Forderungen der Verbraucherschutzminister

Ende Juni 2023 haben sich die Verbraucherschutzminister der Länder und des Bundes zur Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) getroffen. Den Vorsitz hat in diesem Jahr das Land Baden-Württemberg. Die VSMK fasst regelmäßig Beschlüsse ohne gesetzgeberische Wirkung, die als Anregungen und Prüfbitten an die Bundesebene formuliert werden .

In diesem Jahr hat die VSMK einen Antrag der Hamburger Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina (B90/Grüne) beschlossen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, Verbraucherinformationen im "Inkassosektor" zu stärken. Dazu soll etwa ein standardisiertes Informationsblatt vorgesehen werden, das zukünftig  Inkassoschreiben beigelegt werden sollte. Der BDIU hat Senatorin Gallina bereits darauf hingewiesen, dass für Inkassodienstleister schon jetzt umfassende Informationspfllichten bestehen und es schnell zu einem Zuviel an Informationen kommen könnte.

 Zahlungsforderungen sollen besser überprüft werden

Ein weiterer Beschluss der VSMK fordert mehr Schutz der Verbraucher vor unberechtigten Zahlungsforderungen durch Zahlungsdienstleister. Verbraucherschutzverbände würden von Fällen berichten, bei denen Zahlungsdienstleister unberechtigte Forderungen gegen Verbraucher erheben, auf Einwendungen aus dem Grundgeschäft zwischen Verbraucher und Händler nicht reagieren und vorschnell Inkassounternehmen mit der Durchsetzung beauftragen. Nach Auffassung der VSMK solle die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darüber wachen, dass die Berechtigung einer Forderung, die Berücksichtigung von Einwendungen und die Voraussetzungen für eine Beauftragung von Inkassounternehmen "sorgfältig überprüft" werden.

Beide Beschlüsse der VSMK finden Sie hierneben zum Download.