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Ergebnis der Evaluierung im Jahr 2027

Die Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag hat eine sogenannte Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, mit der sie nach der Bilanz der zentralisierten Inkassoaufsicht beim Bundesamt für Justiz (BfJ) und dem Stand der Evaluierung der Inkasso-Reform von 2021 fragt. Für die Bundesregierung hat jetzt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) geantwortet. Das BMJV plant für das Jahr 2027 eine „Fachtagung Inkasso“, bei der die Ergebnisse der Evaluation der Inkasso-Reform von 2021 vorgestellt und eine Bestandsaufnahme der Lage im Inkassobereich durchgeführt werden sollen.

In ihrer Antwort hebt die Bundesregierung hervor, dass die Zentralisierung der Inkassoaufsicht beim BfJ die Wirksamkeit der Kontrolle deutlich verbessert hat. Das Ziel, mit dem Bundesamt für Justiz eine für Verbraucherinnen und Verbraucher sichtbare und zentrale Anlaufstelle zu schaffen, sei erreicht. Das Geschehen auf dem Rechtsdienstleistungsmarkt lasse sich deutlich besser erfassen. Allerdings erkennt die Bundesregierung an, dass die personelle Ausstattung des BfJ noch nicht dem ermittelten Bedarf entspricht.

Aus der Perspektive des BDIU ist es enttäuschend, dass bislang weder Auflagen noch Bußgelder ausgesprochen wurden.

Dennis Stratmann, Geschäftsführer des BDIU: „Inkassodienstleister sind Teil der Lösung, nicht Teil des Problems. Sie sichern Liquidität, verhindern Insolvenzen, schaffen Zugang zum Recht und entlasten die Justiz, indem sie Streitigkeiten außergerichtlich und im Einvernehmen zwischen den Parteien beilegen. Die Branche hat kein Interesse daran, dass einzelne Marktteilnehmer mit fragwürdigen Geschäftspraktiken den Ruf aller beschädigen. Die betreffenden Akteure sind seit Jahren bekannt. Wenn die zentrale Aufsicht dennoch bislang weder Auflagen noch Bußgelder ausgesprochen hat, wirft das Fragen nach der Wirksamkeit der bisherigen Aufsichtspraxis auf.“

Nach Ansicht des BDIU genügt es nicht, die Aufsicht auf dem Papier handlungsfähig zu machen. Die Behörde muss auch finanziell und personell hinreichend ausgestattet sein, um das Berufsrecht der Inkassodienstleister wirksam durchzusetzen.

Dass die Bundesregierung die Evaluation der Inkasso-Reform von 2021 als „noch nicht gänzlich abgeschlossen“ beschreibt, stößt beim BDIU auf Unverständnis. Seit Inkrafttreten der Reform wurde die Inkassobranche nahezu im Jahrestakt weiter reguliert. Mit dem Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 stellte die Bundesregierung fest, dass sich die Neuregelung der Inkassokosten grundsätzlich bewährt hat. Gleichwohl wurden die Regelungen erneut angepasst. Mit dem Kreditzweitmarktgesetz erhielt zudem ein erheblicher Teil der Branche eine zusätzliche Aufsicht durch BaFin und Bundesbank. Aktuell berät der Bundestag über den Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Berufsrechts und der Aufsicht über rechtsberatende Berufe. Auch in diesem Verfahren werden Schlussfolgerungen aus der fortlaufenden Evaluation aufgegriffen. Der BDIU unterstützt das Vorhaben umfassend. Nicht nur sollen Schlupflöcher im Berufsrecht und bei der Aufsicht geschlossen werden, es sollen auch weitere Vorgaben des Verhaltenskodex des BDIU auf Gesetzesrang gehoben werden.

Stratmann: „Der BDIU wirkt grundsätzlich gerne an der Fortentwicklung des Berufsrechts der Inkassodienstleister mit. Langsam stellt sich jedoch die Frage, wie viel Evaluierung eigentlich noch notwendig ist. Seit 2021 wird die Branche fortlaufend untersucht, bewertet und nachreguliert. Dabei fehlt es aus unserer Sicht nicht an gesetzlichen Vorgaben. Das eigentliche Problem liegt im Vollzug. Wer die seit Jahren bekannten schwarzen Schafe wirksam bekämpfen will, braucht keine immer neuen Regelungen, sondern eine Aufsicht, die die vorhandenen Instrumente konsequent nutzt. Wir hoffen, dass sich diese Erkenntnis im weiteren Evaluierungsprozess durchsetzt und die Debatte künftig stärker auf die Durchsetzung bestehenden Rechts als auf die Schaffung neuer Vorschriften konzentriert.“

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