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Neue Formulare für die Zwangsvollstreckung

Update 21. Dezember 2022: Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

Der Bundesminister der Justiz hat am 16. Dezember 2022 die Verordnung zu neuen Formularen für die Zwangsvollstreckung veröffentlicht. Zuvor wurden die im Bundesrat beschlossenen Änderungen eingearbeitet. Ab sofort können die neuen Formulare genutzt werden, ab dem 01. Dezember 2023 müssen sie genutzt werden. 

Den entsprechenden Auszug aus dem Bundesgesetzblatt mit den gültigen ZV-Formularen finden Sie hier neben zum Download.

Update 16. Dezember 2022: Beschluss des Bundesrats

Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung des Jahres 2022 über die Verordnung zu neuen Formularen für die Zwangsvollstreckung abgestimmt: Der Verordnung des Bundesjustizministeriums wurde nach Maßgabe der vom Rechtsausschuss des Bundesrats formulierten Änderungen zugestimmt. Außerdem hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst, mit der eine gesetzliche Grundlage für weiterverarbeitbare Dateien gefordert wird.

Das BMJ wird nun voraussichtlich die Änderungen des Bundesrats einarbeiten und dann die geänderte Fassung im Bundesgesetzblatt veröffentlichen. Sollte aber das BMJ nicht mit den Änderungen des Bundesrats einverstanden sein, dann wäre die Verordnung gescheitert. Wir erwarten aber eine baldige Veröffentlichung der (geänderten) Verordnung im Bundesgesetzblatt.

Update November 2022: Die neuen Formulare sind da!

Im Bundesrat liegt nun die Verordnung des Bundesjustizministeriums vor: Die Drucksache 561/22 mit den neuen Formularen finden Sie hierneben zum Download.

Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats dürfen nach einer Übergangsfrist (geregelt in § 6 der Verordnung) nur noch die neuen Formulare verwendet werden. Beim BDIU befassen sich der Rechtsausschuss und der Ausschuss für Gerichtsvollzieherwesen mit den Änderungen und deren Auswirkungen auf das Inkassowesen.

Juni 2022: Referentenentwurf des BMJ mit neuen ZV-Formularen

Das BMJ hat einen Vorschlag für umfassend überarbeitete Formulare der Zwangsvollstreckung vorgelegt. Mit dem neuen Referentenentwurf sollen die Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung, die Beratungshilfeformularverordnung und die Verbraucherinsolvenzformularverordnung geändert werden.

Der Ausschuss für Gerichtsvollzieherwesen des BDIU hat gemeinsam mit dem Rechtsausschuss eine umfangreiche Stellungnahme erarbeitet, mit der der BDIU an das Bundesjustizministerium herangetreten ist.