Mitgliederinformationen

Die neue Bundesregierung

Mit einem Organisationserlass hat Bundeskanzler Olaf Scholz Veränderungen in der bisherigen Struktur der Bundesregierung angeordnet:

  • Das bisherige Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erhält die Bezeichnung Bundesministerium der Justiz.
  • Die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz, die Verbraucherpolitik, insbesondere auch im Kontext der Digitalisierung, sowie die Verbraucherrechtsdurchsetzung werden an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz übertragen.
  • Das Bundesministerium der Justiz erhält aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes die Zuständigkeiten für die Geschäftsstelle für Bürokratieabbau, für bessere Rechtssetzung und für den Nationalen Normenkontrollrat.
  • Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erhält die Bezeichnung Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Ihm wird aus dem Wirtschaftsministerium die Zuständigkeit für Telekommunikation einschließlich der Aufsicht über die Bundesnetzagentur übertragen und aus dem Bundeskanzleramt die Zuständigkeiten für operative Vorhaben der Digitalpolitik.

Zu den Personalien im neuen Bundeskabinett finden Sie weitere Informationen in dem hier beigefügten BDIU-Memo. 

Koalitionsvertrag: Bündelung der Aufsicht

Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP ist vereinbart, die behördliche Aufsicht für Inkassounternehmen zu bündeln. Dies entspricht dem Sinn nach der Entschließung des Bundestags aus der vorigen Wahlperiode, nach der die Bundesregierung aufgefordert wird, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Übertragung der Aufsicht auf eine zentrale Stelle auf Bundesebene vorsieht. 

Weiterhin wird in dieser Legislaturperiode zu überprüfen sein, ob ob die Kohärenz zwischen den berufsrechtlichen Anforderungen an die Rechtsanwaltschaft einerseits und andere Rechtsdienstleister andererseits Anpassungen im Hinblick auf weitere Anforderungen (beispielsweise Verschwiegenheitspflichten) notwendig macht. Hierzu findet bereits ein fachlicher Dialog zwischen dem zuständigen Fachreferat des Justizministeriums und dem BDIU statt: Die Inkassobranche formuliert die aus ihrer Sicht notwenigen Gesetzesänderungen, um den Konsequenzen aus den BGH-Entscheidungen, aber auch dem Ziel des weiteren Ausbaus des elektronischen Rechtsverkehrs zu entsprechen.

Digitalisierungs-Hemmnisse will auch die neue Bundesregierung abbauen: Auf Seite 15 des Koalitionsvertrags ist eine Generalklausel vorgesehen, mit der etwa Schriftformerfordernisse abgebaut werden; auch einem Identitätsmanagement und der Registermodernisierung werden Priorität eingeräumt.