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Das neue Inkassorecht aus Gläubigersicht

Ab dem 1. Oktober gilt das neue Inkassorecht. Während Inkassodienstleisterinnen und Inkassodienstleister sich in den vergangenen Monaten intensiv auf die anstehenden Änderungen vorbereitet haben, stellen sich Gläubiger vermehrt die Frage: Betrifft mich das auch?

Inkassounternehmen nutzen den elektronischen Rechtsverkehr anstatt Papierberge

Rund 6 Milliarden Euro pro Jahr führen Inkassounternehmen dem Wirtschaftskreislauf wieder zurück. Sie prüfen die ihnen übergebenen Forderungen auf Fälligkeit und Verzug und kontaktieren die säumigen Zahler, um im Wege des außergerichtlichen Inkassos jeweils individuell passende Lösungen zu finden. Ziel ist immer die gütliche Einigung, damit ein Gläubiger möglichst umfassend das ihm zustehende Geld erhält.

Klar: Umsonst ist das nicht. Daher spielen die Inkassokosten eine wichtige Rolle in diesem durchaus komplexen Prozedere. Und gerade hier bringt das neue Inkassorecht viele Änderungen mit sich. Sie sind Gläubiger, arbeiten in der Mahnabteilung eines Unternehmens oder interessieren sich grundsätzlich dafür, wie Inkassounternehmen ab dem 1. Oktober 2021 agieren werden? In einem speziell für Gläubiger aufgesetzten Webinar der DIA Deutsche Inkasso Akademie erfahren Sie dazu alles Wichtige.

DIA-Referentin Andrea Schweer erklärt die Abläufe in einem Inkassounternehmen, wann welche Gebühren anfallen, wie sich die Gebühren errechnen und welche Informationen das Inkassounternehmen an den Schuldner weitergeben muss.

Das Webinar findet am 7. September, vormittags, statt. Noch sind Plätze frei!