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Darf ein Inkassounternehmen einem Schuldner eine Rückrufbitte im Briefkasten hinterlassen?

Eine Postkarte im Briefkasten. Ohne Name, ohne Absender. Dafür aber mit einer Telefonnummer und einer Rückrufbitte. Wählt man die Nummer, meldet sich ein Inkassounternehmen am anderen Ende der Leitung.

Ist das erlaubt?

Andrea Schweer

Andrea Schweer

„Klar, warum auch nicht?“, antwortet Andrea Schweer, Vorsitzende des Rechtsausschusses beim BDIU, dem Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen.

Rückrufbitten von Mitarbeitern eines Inkassounternehmens sind sehr hilfreich zur Kontaktaufnahme“, erklärt sie. Solche Postkarten oder auch Nachrichten in verschlossenen Briefumschlägen werden von Außendienstmitarbeitern hinterlassen, die einen Schuldner oder eine Schuldnerin nicht vor Ort angetroffen haben. Mit einer Benachrichtigung informieren sie die Betroffenen davon, dass sie versucht haben, mit ihnen in Kontakt zu kommen.

„Wichtig ist dabei, dass ein solcher Kontakthinweis diskret erfolgt. Zumindest ohne dass eine andere Person vom Grund des Besuchs Kenntnis erlangt“, sagt die Inkasso-Expertin. Denn das entspricht den Grundsätzen ihrer Tätigkeit: „Außendienstmitarbeiter sind dazu angehalten, Gespräche höflich und – soweit möglich – an einem Ort zu führen, an dem Dritte keine Kenntnis von dem Inhalt nehmen können. Am besten eignet sich dazu natürlich die Wohnung eines Schuldners – wenn dieser denn dem Außendienstmitarbeiter Zutritt gewährt.“

Genau das muss ein Schuldner nämlich nur dann tun, wenn er dazu auch willens ist. Eine Pflicht, fremde Menschen in die eigene Wohnung zu lassen, gibt es natürlich nicht. Wichtig zu wissen: Außendienst-Mitarbeiter von Inkassounternehmen haben keine hoheitlichen Befugnisse wie zum Beispiel Gerichtsvollzieher. „Sie dürfen auch keine Pfändungen vornehmen oder Maßnahmen der Zwangsvollstreckung durchführen“, stellt Schweer klar. Vielmehr sei es Aufgabe der Kollegen, ein Gespräch über eine offene Forderung zu führen. „Und genau solche Gespräche sind wichtig. Viele Schuldner haben erst durch den persönlichen Dialog einen Weg gefunden, ihre Außenstände zu begleichen. Dafür ist das direkte Gespräch mit einem Inkasso-Mitarbeiter oft sehr hilfreich, weil dabei auch individuell auf die jeweilige finanzielle Situation eingegangen und entsprechende Zahlungsvereinbarungen getroffen werden können.“