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Code of Conduct – wie es dazu kam, was drinsteht, wem er nutzt

Ein Projekt, in dem viel Arbeit und viele Diskussionen stecken: der Code of Conduct für das Forderungsmanagement, der ab dem 1. Oktober 2021 gilt.

Faires Inkasso mit Verantwortung

Dass sich Inkassounternehmen an Regeln und Gesetze halten, ist selbstverständlich. Die Mitgliedsunternehmen des BDIU gehen aber noch einen Schritt weiter. Schon lange sind in der Satzung des Branchenverbands berufsrechtliche Richtlinien fest verankert. Außerdem ist für jedes BDIU-Mitglied selbstverständlich, dass es unter Kontrolle der Beschwerdestelle und damit der Ombudsfrau des BDIU steht.

Das heißt: Die Selbstverpflichtung zu einem fairen und verantwortungsvollen Inkasso ist von allen Betroffenen, insbesondere Schuldnerinnen und Schuldner, die Kontakt mit einem BDIU-Inkassounternehmen haben, in der Praxis einforderbar.

So weit, so gut. Den BDIU-Mitgliedern war aber lange auch schon klar, dass eine solche Selbstverpflichtung alleine nicht ausreicht, um der wachsenden Verantwortung des Forderungsmanagement auf Dauer gerecht zu werden. Und so startete schon früh der Diskussionsprozess für einen noch viel umfassenderen Verhaltenskodex: den Code of Conduct für faires Inkasso, der den Prinzipien von Selbst- und Co-Regulierung folgt.

Der Code of Conduct klärt dabei vor allem, wie Inkassounternehmen mit Verbrauchern bzw. Schuldnern kommunizieren. Er beschreibt die datenschutzrechtlichen Anforderungen an und die Informationsplichten für die Inkassounternehmen, klärt, welche Kosten und Gebühren für die Rechtsdienstleistung entstehen und welche Rechte Verbraucher gegenüber den Inkassodienstleistern, etwa durch Rückfragen oder Reklamationen, geltend machen können.

Inkasso – aus Verbraucherperspektive erklärt

Der Kodex erläutert dabei auch in einfach verständlichen Formulierungen den gesamten Prozess beim Einziehen einer Forderung und macht Inkasso auf diese Art und Weise für jeden transparent: Es beginnt bei der Auftragsübergabe durch den Gläubiger an das Inkassounternehmen, beschreibt den gesamten außergerichtlichen Mahnvorgang, bis hin zu den Kosten für Maßnahmen nach der Titulierung einer Forderung, etwa einer Zwangsvollstreckung in Zusammenarbeit mit Gerichtsvollziehern. Auch aktuelle verbraucherpolitische Herausforderungen wie das Bekämpfen von missbräuchlichen Bestellungen durch das Verwenden gestohlener Personenidentitäten werden in den Einzelregelungen dieses Codes konkret dargestellt und normiert.

Am 17. September 2020 haben die BDIU-Mitglieder den Code verabschiedet – in einer einstimmigen Entscheidung.

Kirsten Pedd, Präsidentin des BDIU, sagt dazu: „Der Code ist auch ein Ausdruck von Haltung. Dass sich Inkassodienstleister an Gesetze halten, ist selbstverständlich. Natürlich ist Inkasso vorrangig dem Gläubiger verpflichtet. Es geht um Rechtsdurchsetzung. Wir möchten das aber mit den Schuldnern gemeinsam erreichen, nicht gegen sie. Durch unsere Selbstregulierung wollen wir diesen Anspruch nun zum Branchenstandard machen.“

Die Ombudsfrau des Verbandes, die ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, unterstützt das Vorhaben. „Als ehemalige Justizministerin weiß ich: Mit Gesetzen kann man nicht alles regeln. Selbstregulierung hilft, wenn sie das Gesetz aufgreift, konkretisiert und ergänzt. Der BDIU widmet sich auch Konfliktfeldern, für die Gesetze teilweise zu abstrakt wären. Darüber werden wichtige Gesetzespassagen in verständlicher Form zusammengefasst. Das hilft den Verbraucherinnen und Verbrauchern, denn das Inkassorecht ist unübersichtlich auf viele Gesetzbücher verteilt.“