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Bundeskartellamt zu "Scoring beim Online-Shopping"

Die Beschlussabteilung Wettbewerbs‐ und Verbraucherschutz des Bundeskartellamts hat im März 2022 eine verbraucherrechtliche Sektoruntersuchung nach § 32e Abs. 6 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Thema „Scoring beim Online‐Shopping“ eingeleitet.

Nun hat das Bundeskartellamt seinen Abschlussbericht zur verbraucherrechtlichen Sektoruntersuchung „Scoring beim Online-Shopping“ vorgelegt. Ein Fokus liegt auf der Verwendung von Bonitätsdaten im Kontext des BNPL-Geschäfts.

Das Bundeskartellamt identifiziert in seinem Bericht einige verbraucherrechtliche Probleme im Bereich des Scorings beim Online‐Shopping, die teilweise mit dem geltenden Recht nicht im Einklang stünden. Eine Konkretisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen solle erwogen werden: Sowohl eine verständliche und überschaubare Information der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Auswahl der Bezahlmethode als auch eine separate (freiwillige) Einwilligung zur Datenverarbeitung erscheinen dem Bundeskartellamt im Bereich des Scorings beim Online‐Shopping praktikabel und würden den Verbraucherinnen und Verbrauchern nach Auffassung der Autoren eine (informierte) Entscheidungsmöglichkeit geben. Wünschenswert sei neben einer intensiveren Rechtsdurchsetzung auch eine stärkere Compliance der Unternehmen. In Bezug auf die im Scoring verwendeten Daten müsse neben dem Ziel der (mathematische) Prognosegenauigkeit auch der gesetzliche Grundsatz der Datenminimierung berücksichtigt werden.

Gleichzeitig erkennt das Bundeskartellamt an, dass Scoring-Daten einerseits Gläubigerinteressen schützen, andererseits ein Hebel sein könnten, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor Überschuldung zu schützen.

Kurzfristig könnte der Gesetzgeber einzelne Impulse des Abschlussberichts bei der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie aufnehmen. Die Verbraucherkreditrichtlinie regelt die Vergabe von Verbraucherkrediten und in diesem Zusammenhang auch die Verwendung von Scores. Der Begriff „Verbraucherkredit“ wird dabei deutlich weiter gefasst als bislang. Ein Referentenentwurf könnte noch in diesem Jahr erscheinen.

Auf die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie sollte zweifelsohne auch die Aktionswoche der Schuldnerberatungen unter dem Motto „Buy now, Inkasso später“ einzahlen.