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Bestellte Musik, deren Bezahlung und die Inkassokosten

Wenn die Bezahlung für die Kapelle ausbleibt, sollen die Musiker nicht die Kosten tragen müssen, die ihnen entstehen, weil sie der Bezahlung hinterherlaufen müssen. So ähnlich lautet das vorläufige Fazit einer Diskussion bei LinkedIn, die die Veröffentlichung des Aufsatzes von Prof. Uwer ausgelöst hat.

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP) gehen Prof. Dirk Uwer, Friedrich Florian Steinert und Susanne Marie Struth der Frage nach, ob eine Inkassovergütung erstattungsfähig ist, wenn zugleich die Abtretung an Erfüllungs statt vereinbart wurde (dazu mehr in unserer Rechtsdatenbank CoRe).

Die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (HansOLG) im Musterfeststellungsverfahren des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) stellt solche Vergütungsvereinbarungen in Frage - die Autoren sind indes der Überzeugung, dass das nicht rechtskräftige Urteil des HansOLG bei der anstehenden Befassung des Bundesgerichtshofs keinen Bestand haben wird. 

So wird am Ende die Entscheidung des BGH hoffentlich auch bekräftigen, dass die eingangs erwähnten Musiker nicht auf Inkassokosten sitzen bleiben.