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BDIU bei Inkasso Suisse

Eine erfolgreiche Selbstregulierung der Tätigkeit von Inkassounternehmen war eines der Themen, auf das die diesjährige Fachtagung und Generalversammlung des schweizerischen Branchenverbandes Inkasso Suisse in St. Gallen fokussierte.

Gruppenfoto bei Inkasso Suisse

In St. Gallen fand die diesjährige Generalversammlung von Inkasso Suisse statt. Kirsten Pedd und Dennis Stratmann nutzten die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch mit den schweizerischen Kollegen.

Für alle Mitglieder von Inkasso Suisse gilt bereits seit dem Dezember 2020 ein Code of Conduct. Dieser definiert verbindliche Vorgaben in der Berufsausübung. Die Nichteinhaltung wird sanktioniert. Mit diesem Code wahrt der Branchenverband die Interessen der Inkasso-Auftraggeber und schützt gleichzeitig die Konsumentinnen und Konsumenten vor Missbrauch.

Ganz ähnliche Ziele verfolgt auch der BDIU mit seinem Verhaltenskodex.

Bei der Fachtagung von Inkasso Suisse referierten BDIU-Präsidentin Kirsten Pedd und Geschäftsführer Dennis Stratmann in der vergangenen Woche daher über den Code of Conduct des deutschen Branchenverbandes sowie über die jüngste Regulierung des Inkassorechts. Im Anschluss daran tauschten sie sich mit den weiteren Teilnehmern der Tagung aus.

Die im Verband Inkasso Suisse organisierten Unternehmen sind für das Inkasso von über 10 Milliarden Schweizer Franken zuständig. Jährlich kassieren die Inkassounternehmen rund 700 Millionen Franken ein. So helfen die Verbandsmitglieder mit, die schweizerische Volkswirtschaft vor Zahlungsausfällen zu schützen und setzen sich darüber hinaus für die Interessen der Gläubiger ein. Der Verband wurde 1941 gegründet.