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Außergerichtliche Einigungen sind oft besser als Insolvenzverfahren

Überschuldung hindert die davon betroffenen Menschen, am wirtschaftlichen Leben teilhaben zu können. Gläubigerinnen und Gläubiger sehen sich vor die Frage gestellt, ob und wie sie ihre berechtigten Zahlungsansprüche gegen überschuldete Personen noch durchsetzen können.

Kirsten Pedd begrüßt Schuldensanierungsfonds

Für dieses Problem gibt es keine einfachen Lösungen, der BDIU möchte aber dazu beitragen, die Situation nachhaltig zu verbessern.

Zum einem, indem wir Menschen dabei unterstützen, ihr finanzielle Grundbildung zu trainieren und zu verbessern. Wer sich gut mit Geld auskennt, wird Risiken vermeiden und Fallstricke erkennen, die zur Überschuldung führen können.

Wer bereits überschuldet ist, sollte so schnell wie möglich in die Lage versetzt werden, einen wirtschaftlichen Neuanfang schaffen zu können. Einen Weg dahin können außergerichtliche Einigungen ebnen, die durch Einmalzahlungen aus einem Sanierungsfonds gedeckt werden. Hier hat die Marianne von Weizsäcker-Stiftung bereits gezeigt, dass auf diese Weise vielen Menschen wirksam geholfen werden kann.

Ähnlich könnte nun auch ein bundesweiter Sanierungsfonds eingerichtet werden, wie das die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung vorschlägt.

Kirsten Pedd, Präsidentin des BDIU, sagt: „Seit Jahren setzen wir uns für eine Stärkung der außergerichtlichen Einigungen ein. Wir begrüßen daher den Vorstoß der BAG-SB, durch einen bundesweiten Schuldensanierungsfonds Insolvenzverfahren bei Kleinstverschuldungen zu vermeiden. Hiervon können bei der richtigen Ausgestaltung auch die Gläubiger profitieren. Unsere positiven Erfahrungen mit ähnlichen Modellen in der Sucht- und Straffälligenhilfe bringen wir gern in die weiteren Diskussionen ein.“