Die Klägerin hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Ersatz der entstandenen Inkassokosten.
AG Charlottenburg | 211 C 2612/14 | Inkassokosten vorgerichtlich positiv 0,65
Wirksamkeit der Inkassozession bei RDG-Verstoß
Sehr kritische Auseinandersetzung mit der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten
Eine Mahnkostenpauschale in Höhe von 5 Euro ist überhöht.
Beklagte wird verurteilt, Auskunftskosten und vorgerichtle Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten.
Die Klägerin begehrt die Übernahme der Inkassokosten, wurde aber abgewiesen, da diese hier nicht als tatsächlich notwendig angesehen wurden.
Beklagte wird verurteilt, Mahn- und Ermittlungskosten zu ertatten.
Ein Rechtsanwalt darf grundsätzlich nicht mehr als eine 1,3 Gebühr in Ansatz bringen. Wegen der Deckungsgrenze und einer Anrechnung der…
Beschränkung des Kostenerstattungsanspruchs eines Inkassounternehmens auf die Höhe der erstattungsfähigen Rechtsanwaltskosten