OLG Schleswig

Der Kläger hat Anspruch auf Erstattung seiner vorgerichtlichen Inkassokosten in Höhe einer 1,3-Gebühr.

AG Demmin

Inkasskosten in Höhe einer 1,3-Gebühr erstattungsfähig

AG Gifhorn

Rechtsverfolgungskosten erstattungsfähig

AG Magdeburg

Streitigkeit darüber, ob die Mahnverfahrenspauschale neben der RA-Vergütung für das streitige Verfahren erstattungsfähig ist.

AG Ahrensburg

Der Beklagte muss die vorgerichtlichen Kosten tragen.

BGH

Zum Hinweis, dass das Bestreiten einer Forderung vom Schuldner die Übermittlung an eine Auskunftei hindern kann

AG Wilhelmshafen

Inkassokosten sind nach § 4 Abs. 5 RDGEG erstattbar.

AG Montabaur

Es besteht ein Anspruch der Klägerin gegen die Beklagte aus §§ 280 Abs. 1 und 2., 286 BGB.

AG Potsdam

Der Beklagte muss die vorgerichtlichen Kosten tragen.

LG Oldenburg

Der Beklagte muss die vorgerichtlichen Kosten tragen.