AG Lemgo

Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Mahnkosten,sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten i. H. v. 70,20 Euro zu zahlen.

AG Brake

Die Klägerin hat einen Anspruch auf Ersatz der Inkassokosten in Höhe einer 1,0-Gebühr.

AG Pankow

Die Klägerin hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung der Inkassokosten.

OLG Köln

Eine Zustellung ist eine von Amts wegen zu erbringende Tätigkeit

OLG Stuttgart

Beantragt der Gläubiger die Durchführung einer Pfändung nach Abnahme der Vermögensauskunft, so entsteht für die Prüfung des Vermögensverzeichnisses…

EuGH

Das Urteil betrifft die Auslegung von Art. 2 a und Art. 7 f der Datenschutz-Richtlinie RL 95/46/EG vom 24.20.1995, die von den Vorschriften der…

AG Lemgo

Der Kläger hat keinen Anspruch auf Erstattung seiner Inkassokosten.

AG Paderborn

Die Klägerin hat einen Anspruch auf Ersatz der Mahn und Inkassokosten in Höhe einer 0,65-Gebühr

AG Lünen

Die verbleibende Klage auf Erstattung der Inkassokosten ist unbegründet.

BGH

Ein Widerruf der Restschuldbefreiung kann auch dann nicht auf Pflichtwidrigkeiten aus der Zeit vor der Restschuldbefreiung gestützt werden, wenn das…