Sehr kritische Auseinandersetzung mit der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten
Eine Mahnkostenpauschale in Höhe von 5 Euro ist überhöht.
Beklagte wird verurteilt, Auskunftskosten und vorgerichtle Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten.
Die Klägerin begehrt die Übernahme der Inkassokosten, wurde aber abgewiesen, da diese hier nicht als tatsächlich notwendig angesehen wurden.
Beklagte wird verurteilt, Mahn- und Ermittlungskosten zu ertatten.
Ein Rechtsanwalt darf grundsätzlich nicht mehr als eine 1,3 Gebühr in Ansatz bringen. Wegen der Deckungsgrenze und einer Anrechnung der…
Beschränkung des Kostenerstattungsanspruchs eines Inkassounternehmens auf die Höhe der erstattungsfähigen Rechtsanwaltskosten
Die Kosten eines Inkassounternehmens können grundsätzlich als Verzugsschaden geltend gemacht werden.
Zum Anspruch auf Unterlassung der Zusendung von Mahnschreiben an eine Partei persönlich, für die sich ein Rechtsanwalt bestellt hat
Die Klägerin vertieß mit der Beauftragung eines Inkassounternehmens gegen ihre Schadensminderungspflicht.