Kurz vor Jahresende 2022 hat der Bundesrat einer umfassenden Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) zugestimmt, die neben einer Zusammenführung mit der vormals eigenständigen Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) eine weitreichende Neugestaltung der Vollstreckungsaufträge bzw. -anträge enthält. Bereits vor der Einführung der neuen Formulare hatte der BDIU seine Detailkritik und seine Verbesserungsvorschläge eingebracht. Dennoch wurden wesentliche Kritikpunkte, wie eine Eingabemöglichkeit für das Geburtsdatum zur Vermeidung von Personenverwechslungen, nicht berücksichtigt. Zum 1. Dezember 2023 greift die Nutzungspflicht für die Zwangsvollstreckungsformulare, sozusagen in der „Version 1.0“.
Noch nicht einmal ein Jahr nach der Beschlussfassung durch den Bundesrat greift das BMJ die Kritik der Formularnutzer und Formularadressaten auf und bessert nach. Mit dem Referentenentwurf zur „Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung“ (ZVFVÄndVO) veröffentlichte das BMJ am 3. August notwendige und sinnvolle Anpassungen an den Formularen, wenn man so möchte also „Version 1.1“.
Neben vielen kleinen, teils redaktionellen Änderungen enthält der Referentenentwurf auch einige deutliche Verbesserungen. So wurden nun unter anderem Eingabefelder für Geburtsdatum und Geburtsort eingeführt und die inhaltlich nicht nachvollziehbare und technisch schwer umzusetzende Trennung der Forderungsaufstellungen nach Titeln wieder aufgehoben. Dennoch bieten die Formulare für die Forderungsaufstellung weiterhin Angriffsfläche für Kritik. Zwar wurde eine Summenzeile für die Gesamtforderung (ohne laufende Zinsen) eingeführt. Dennoch müssen Gerichtsvollzieher und Rechtspfleger den Saldo erst mühsam aus den Formularangaben und den Anlagen dazu (Aufstellung der Inkassokosten und eventuell eine weitere Kostenaufstellung und Zahlungsaufstellung) „zusammenbasteln“. Eine ergänzende Forderungsaufstellung aus dem eigenen Inkassosystem als Ergänzung behält daher auch weiterhin ihre Daseinsberechtigung.
Bis zum 14. September hat der BDIU Gelegenheit, den Referentenentwurf zu kommentieren und weitere Vorschläge einzubringen, wovon der Verband auch rege Gebrauch machen wird.