Blog

Wichtiger Beitrag zur Digitalisierung des Rechtsstaats

Parlamentarischer Staatssekretär Benjamin Strasser | Foto: Jonas Zabel

Aus der Sicht der Inkassobranche geht die Bundesregierung einen wichtigen Schritt bei der Digitalisierung unseres Landes: Ihr Gesetzentwurf beseitigt Hürden für den elektronischen Rechtsverkehr und trägt zur Rechtssicherheit bei der digitalen Übermittlung von Vollstreckungsaufträgen bei.

Zu später Stunde brachte Staatssekretär Benjamin Strasser den Entwurf aus seinem Haus im Plenum des Bundestags ein. Er nannte das Gesetz einen Meilenstein auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung. Der Gesetzentwurf erweitert den Anwendungsbereich vorhandener Vorschriften wie § 754a oder § 829a der ZPO, so dass elektronische Kopien der Schriftstücke an das jeweilige Vollstreckungsorgan übermittelt werden können.

Der BDIU begrüßt besonders den Wegfall der Wertgrenze für die elektronische Einreichung, die bisher ohne erkennbaren Grund bei 5.000 Euro festgelegt ist. Künftig sollen elektronische Kopien verwendet werden dürfen, egal wie hoch die zu vollstreckende Forderung ist. "Die umständliche und fehleranfällige Zuordnung von Papier zu Digitalem entfällt dadurch", sagte Strasser im Plenum.

Für die Praxis der Zwangsvollstreckung ist die Klarstellung besonders wichtig, dass künftig auch die Geldempfangsvollmacht auf elektronischem Weg nachgewiesen werden kann.

Vor dem Hintergrund von derzweit etwa 4,5 Millionen Aufträgen und Anträgen in der Zwangsvollstreckung nannte Staatssekretär Strasser den Gesetzentwurf "eine echte Verbesserung der Funktionsfähigkeit unseres Rechtsstaats".

(Foto: Jonas Zabel)