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Übergangsfrist für alte ZV-Formulare soll verlängert werden

Einem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Jusitz (BMJ) zufolge ist vorgesehen, die Frist für die Pflicht zur Verwendung neuer Formulare für die Zwangsvollstreckung bis 2025 auszudehnen.

Nach der Änderung im Sinne dieses Verordnungs-Entwurfs wird die Übergangsregelung in der ZVFV lauten:

„Für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung wegen privatrechtlicher Geldforderungen, die vor dem 1. Mai 2025 gestellt werden, dürfen diejenigen Formulare weiter genutzt werden, die durch die Gerichtsvollzieherformular-Verordnung vom 28. September 2015 (BGBl. I S. 1586), die durch Artikel 8 des Gesetzes vom 21. November 2016 (BGBl. I S. 2591) geändert worden ist, für solche Aufträge bestimmt sind.“

Hierneben finden Sie den Referentenentwurf des BMJ.

Der BDIU wird zu diesem Entwurf Stellung nehmen.