Mitgliederinformationen

Rückzug der KI-Haftungsrecht

Die Europäische Kommission hat am 12. Februar 2025 den Richtlinienvorschlag über die KI-Haftung zurückgezogen. Die AI Liability Directive war als eigener Regelungsrahmen geplant, um klarzustellen, wer bei Schäden durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) verantwortlich ist – ob es sich um die Betreiber der KI-Modelle, die Entwickler oder die nutzenden Stellen handelt. Als Grund für die Rücknahme wurde von der EU-Kommission genannt, dass eine Einigung zwischen der EU-Gesetzgebern (Rat und Parlament) nicht absehbar sei. Laut Kritikern stellt ein mögliches Haftungsrisiko ein substantielles Hindernis dar, welches Unternehmen davon abhält, KI anzuwenden.  

Der nun zurückgezogene Richtlinienvorschlag war, neben der schon in Kraft getretenen KI-Verordnung und der Überarbeitung des EU-Produktsicherheitsrechts, Teil eines Maßnahmenpakets zur Unterstützung der Einführung von KI in der EU.

Axel Voss (CDU-Europaparlamentarier und maßgeblicher Gestalter auf Seiten des EU-Parlaments der europäischen KI-Gesetzgebung) kritisierte diesen Schritt. Seiner Ansicht nach führt der Verzicht auf eine spezielle KI-Haftungsregelung zu mehr Rechtsunsicherheit und könnte zu einem Ungleichgewicht zugunsten großer Technologiekonzerne führen.