Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts veröffentlicht, mit dem die Richtlinie (EU) 2024/2853 umgesetzt werden soll. Ziel der Richtlinie ist es, das EU-Produkthaftungsrecht an die Anforderungen der Digitalisierung, der Kreislaufwirtschaft und globaler Lieferketten anzupassen.
Künftig sollen auch Software, einschließlich KI-Anwendungen, ausdrücklich der Produkthaftung unterliegen, unabhängig von der Art ihrer Bereitstellung oder Nutzung. Das neue Produkthaftungsrecht trägt dem Umstand Rechnung, dass Hersteller häufig auch nach dem Inverkehrbringen noch Kontrolle über ihr Produkt ausüben, etwa durch Software-Updates oder durch die Anbindung an digitale Dienste.
Darüber hinaus enthält das neue Produkthaftungsrecht Regelungen zur Offenlegung von Beweismitteln und zur Beweislast, die Klägerinnen und Klägern erleichtern sollen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, und mit denen insbesondere auf die zunehmende Komplexität moderner Produkte reagiert werden soll.
Stellungnahmen können bis zum 10. Oktober 2025 abgegeben werden.