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Poststreik: Was tun, wenn eine Mahnung erst später eintrifft?

Wegen des Streiks bei der Post kann es im Moment passieren, dass wichtige Briefe erst später als geplant zugestellt werden. Auch Mahnschreiben können davon betroffen sein.

Bild eines Briefkastens

Was aber ist, wenn ich eine Mahnung erst Tage später erhalte und möglicherweise das genannte Zahlungsziel bereits in der Vergangenheit liegt?

Grundsätzlich gilt bei Mahnungen: Man sollte sie immer genau prüfen. Bei Inkasso-Mahnungen beispielsweise muss in den Briefen eine genaue Angabe enthalten sein zum Auftraggeber – sprich: Der Gläubiger, bei dem die betroffene Forderung offen geblieben ist, muss genannt sein. Außerdem muss das Schreiben Angaben zur zugrunde liegenden Forderung enthalten, genauso wie zu den Kosten, die das Inkassounternehmen von dem säumigen Zahler verlangt. Mit allen diesen Informationen kann man Mahnungen leicht dem jeweiligen Sachverhalt zuordnen und erkennt daher auch sofort, ob die Zahlungserinnerung berechtigt ist.

In jeder Mahnung findet sich in aller Regel zudem eine Angabe zur Zahlungsfrist. Kommt ein Mahnschreiben aber verspätet, weil der Brief wegen des Streiks nicht rechtzeitig zugestellt worden ist, sollte man möglichst umgehend das Inkassounternehmen kontaktieren und es über diesen Sachverhalt informieren. Natürlich ist auch den Inkassodienstleistern die aktuelle Situation bekannt, und sie werden darauf entsprechend eingehen.

Auch wenn man vielleicht nicht dazu in der Lage sein sollte, eine Forderung im Moment oder aber nur teilweise zu bezahlen, sollte man das Inkassounternehmen kontaktieren, um die Sache zu regeln.