In der Konsultation wird die Etablierung eines EU-Data-Hubs für Informationen zu (vergangenen) NPL-Transaktionen diskutiert. Zweck ist es, das NPL-Geschäft transparenter zu machen. Die Konsultation fragt, inwiefern es denkbar sei, in ein solches Hub umfangreiche Daten zu vergangenen NPL-Transaktionen „einzumelden“. Die Daten stünden dann Verkäufern und anderen Käufern von NPL-Portfolien zur Verfügung. Auch Informationen zu Realisierungsquoten von in der Vergangenheit ver- bzw. gekaufeten NPL-Portfolien sollen – so die Überlegungen – in ein solches Data Hub transferiert und dort veröffentlicht werden.
Solche Daten sind nach Auffassung des BDIU Geschäftsgeheimnisse, die Wettbewerbern und Vertragspartnern (in diesem Fall Banken) verschlossen bleiben sollten. Problematisch ist aus der Sicht des BDIU auch, dass neben NPL-Verkäufern auch andere Käufer (und damit Wettbewerber) Einsicht in sensible Unternehmensdaten erhielten.