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Mit Commercial Courts den Justizstandort stärken

Update Oktober 2024: Justizstandort-Stärkungsgesetz verabschiedet

Nachdem der Gesetzentwurf Bundestag und Bundesrat passiert hat, wurde das Justizstärkungsgesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht. Es tritt am 1. April 2025 in Kraft. 

Parteien von privatrechtlichen Wirtschaftsstreitigkeiten sollen Verfahren künftig vollständig in englischer Sprache führen können. Damit soll der Gerichtsstandort Deutschland international an Anerkennung und Sichtbarkeit gewinnen und die notwendige Rechtsfortbildung im Bereich des Wirtschaftszivilrechts soll gestärkt werden.

Mai 2023: Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums

Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf vorgelegt, mit dem bessere Rahmenbedingungen für den Justizstandort Deutschland geschaffen werden sollen. 

Den Bundesländern soll die Möglichkeit eröffnet werden, die landgerichtlichen Zivilverfahren im Bereich der Wirtschaftszivilsachen für die Gerichtssprache Englisch zu öffnen. Ferner wird den Ländern die Befugnis eingeräumt, einen Commercial Court an einem Oberlandesgericht (OLG) oder einem Obersten Landesgericht einzurichten. Dabei handelt es sich um einen oder mehrere Zivilsenate, vor dem bzw. denen Wirtschaftszivilsachen ab einem Streitwert von einer Million Euro erstinstanzlich geführt werden können, sofern sich die Parteien auf die erstinstanzliche Anrufung des Commercial Courts verständigt haben.

Die Commercial Courts werden das Verfahren – je nach Vereinbarung der Parteien – entweder in deutscher oder in englischer Sprache führen. Für die genannten Verfahren wird zudem die bereits aus der Schiedsgerichtsbarkeit bekannte Möglichkeit der Erstellung eines Wortprotokolls eröffnet.