Blog

„Inkasso“ gegen Polen: Darf die EU das?

In der EU gibt es derzeit Streit mit Polen wegen verhängter Zwangsgelder, die das Land nicht zahlen will. Jetzt allerdings möchte sich Brüssel die fälligen Beträge über einen Umweg holen – nämlich über die entsprechende Kürzung von Mitteln, die Polen aus dem EU-Etat erhält.

Überlastung der Justiz

Kein ungewöhnlicher Vorgang, denn in der Wirtschaft ist so etwas üblich.

Der Tagesspiegel vergleicht das jetzt in einem Kommentar mit der Arbeit eines Inkassounternehmens. Das ist so aber nicht ganz korrekt, denn eigentlich geht es hier um eine Art der Pfändung gegenüber einem Drittschuldner. Auch dabei wird eine eigentlich zustehende Zahlung sozusagen gekürzt, um so eine zur Vollstreckung stehende Forderung zu bedienen.

Konkret heißt das:

Wenn eine Geldforderung gepfändet wird, dann untersagt das zuständige Vollstreckungsgericht dem Drittschuldner (zum Beispiel dem Arbeitgeber) per Beschluss, an den Schuldner zu zahlen. Das geschieht etwa, wenn die Forderung über den Lohn beziehungsweise das Gehalt eines Schuldners gepfändet wird. Wichtig: Durch die gesetzlich festgelegten Pfändungsfreigrenzen wird der Schuldner hier jedoch geschützt. Die vom Gesetzgeber festgelegten pfändungsfreien Beträge dürfen nicht an den Gläubiger ausbezahlt werden, sondern müssen dem Schuldner, trotz wirksamer Pfändung, bleiben.