In Deutschland wird ab dem 1. Mai 2025 die elektronische Übermittlung von Zustellungs- und Beweisaufnahmeersuchen verpflichtend. Diese Vorgabe ist Teil einer EU-weiten Regelung, die in den neuen Fassungen der Europäischen Zustellungsverordnung und der Europäischen Beweisaufnahmeverordnung (EuBVO) festgelegt ist. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei technischen Problemen oder wenn die Art des Beweismittels eine digitale Übertragung nicht erlaubt, darf davon abgewichen werden. Dänemark ist von der Beweisaufnahmeverordnung ausgenommen.
Die technische Umsetzung erfolgt über ein sicheres, dezentrales IT-System. Dafür nutzen die meisten EU-Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, zunächst die von der EU-Kommission bereitgestellte Software JUDEX. Diese basiert auf der e-CODEX-Technologie, die den sicheren Datenaustausch zwischen Justizbehörden in Europa ermöglicht.
Für die Umsetzung in Deutschland ist die E-Justiz-Koordinierungsstelle Europa (EKE) beim Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig. Die EKE koordiniert technische, rechtliche und organisatorische Aufgaben und betreibt den deutschen Zugangspunkt zum System. Die verpflichtende elektronische Übermittlung ist ein Teil der fortschreitenden Digitalisierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Justiz. Weitere Digitalisierungsschritte sind bereits durch die EU-Digitalisierungsverordnung und das E-Evidence-Paket geplant. Auch hierbei werden die EKE sowie das Bundesamt für Justiz (BfJ) zentrale Koordinationsrollen übernehmen.