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Geldwäsche-Verdachtsmeldungen bald mit 2-Faktor-Authentifizierung

Die Financial Intelligence Unit (FIU) verarbeitet Geldwäsche-Verdachtsmeldungen von Verpflichteten des Finanzsektors und des Nicht-Finanzsektors. Für die Meldungen ist die Online-Anwendung goAML Web vorgesehen. Zum 1. September 2025 wird die 2-Faktor-Authentifizierung eingeführt; diese setzt voraus, dass für jeden Zugang eine eigene E-Mail-Adresse bin goAML hinterlegt ist.

Verdachtsmeldungen an die FIU sind ausdrücklich nur von Verpflichteten im Sinne des GwG über die goAML-Anwendung abzugeben. Hinsichtlich der Erbringung von Inkassodienstleistungen gehören Inkassodienstleister seit der Änderung des Geldwäschegesetzes (GwG) zum 1. Januar 2020 nicht mehr zum Kreis der Verpflichteten.

Hierneben finden Sie das Schreiben der Generalzolldirektion und die Anleitung für die Nutzung der 2-Faktor-Authentifizierung.