Mitgliederinformationen

Anwendungshinweise zur GwG-Meldeverordnung

Inkassounternehmen sind nach wie vor aus dem Kreis der Verpflichteten im Sinne des Geldwäschegesetzes (GwG) ausgenommen - das hat der BDIU im Jahr 2019 für die Branche erreicht.

Für Mitglieder, die neben der reinen Inkassoinkassodienstleistung auch Dienstleitungen erbringen, die eine Verpflichteteneigenschaft im Sinne des GwG begründen, gelten die Regelungen der GwG-Meldeverordnung. Darauf bezieht sich das Rundschreiben der FIU, das Sie hierneben zum Download finden.