Aber was machen Lobbyisten eigentlich?
In erster Linie möchten Lobbyisten die Gesetzgebung beeinflussen, natürlich möglichst im Sinne ihrer Auftraggeber – im Fall des BDIU sind die Auftraggeber Inkassodienstleister, die sich in ihrem Branchenverband zusammengeschlossen haben.
Der klassische Teil der Lobbyarbeit ist vor allem die Verbändebeteiligung im Gesetzgebungsverfahren: Wenn Ministerien einen Referentenentwurf erarbeiten, möchten sie von den (registrierten) Verbänden wissen, was sie von ihrem Vorhaben halten. Als vor knapp zwei Jahren etwa die Rahmenbedingungen für Inkassodienstleister geändert werden sollten, wurden neben dem BDIU auch Verbraucherschützer, Schuldnerberater, Rechtsanwälte, Notare, Groß- und Einzelhändler, aber zum Beispiel auch der ADAC zur Stellungnahme aufgefordert. Im Ministerium werden die vielfältigen Eingaben ausgewertet und teilweise auch berücksichtigt. Das ist die formelle Verbändebeteiligung. Parallel dazu gibt es aber auch den weniger formellen Austausch – etwa in kleinen Gesprächsrunden: Verbände laden zu Gesprächen ein, wenn sie sich Gehör verschaffen wollen, aber auch Ministerien und Abgeordnete sind an Einschätzungen und Erfahrungen aus der Praxis sehr interessiert und veranstalten regelmäßig Fachgespräche.
Damit diese Lobbyarbeit für die Öffentlichkeit transparent bleibt, wurde anstelle der früheren Liste von Verbänden und deren Vertreter, die der Bundestag bis 2021 geführt hat, jetzt das deutlich umfangreichere Lobbyregister eingerichtet. Bis März dieses Jahres müssen sich alle aktiven Lobbyisten dort eingetragen haben. Die nächste Stufe zu noch mehr Transparenz wurde schon jetzt im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbart: Das Lobbyregistergesetz soll „nachgeschärft“ werden – selbstverständlich wird auch dies nicht ohne rege Beteiligung von Lobbyisten zugehen.