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Daniela Gaub zieht weiter – und bleibt doch dem BDIU verbunden

Daniela Gaub ist als Volljuristin seit 2012 beim BDIU und leitet seit 2017 die Rechtsabteilung des Verbandes. Seit 2013 ist sie Dozentin bei der Inkassoakademie  (DIA). Nun zieht es sie zu neuen Herausforderungen. Zu Ende Juni wird sie „von Bord“ des BDIU gehen. Wir möchten daher kurz mit ihr auf einen langen, gemeinsamen Weg zurückblicken und etwas nachforschen, wohin ihr weiterer Weg führt.

Daniela Gaub

Daniela Gaub

Daniela, neun Jahre BDIU – eine ganz schön lange Zeit! Wie hast Du Deine Verbandsarbeit erlebt und was waren „Meilensteine“ für Dich?

Neun Jahre sind wirklich eine lange Zeit. Mich hätte es natürlich nicht so lange beim BDIU gehalten, wenn mich Kolleg*innen, Themen und Projekte nicht so begeistert hätten.

Als Juristin ist die Verbandsarbeit im Inkassobereich allein aufgrund der vielen Rechtsgebiete, die in diesem Bereich relevant sind, abwechslungsreich – das mochte ich immer sehr. Noch mehr Abwechslung kam für mich in der Vergangenheit durch die unterschiedlichen Tätigkeitsbereiche, die ich übernommen habe, dazu: die inhaltliche Gremienbetreuung, inklusive der vielen praxisrelevanten Diskussionen, insbesondere mit den Mitgliedern des Rechts- und des Datenschutzausschusses, mit Brigitte Zypries, der BDIU-Ombudsfrau, und Dr. Gero Ziegenhorn, dem Verbandsbeauftragten für den Datenschutz, haben mir unglaublich Spaß bereitet. Auch die rechtliche Unterstützung der Verbandsmitglieder und die damit einhergehende Kommunikation mit den jeweiligen Unternehmensvertretern – sei es, wenn sie bilateral Fragen hatten oder wir uns bei den regionalen Arbeitskreisen getroffen haben – waren bereichernd für mich.

Spannend waren zudem die Austausch- und Diskussionsrunden und Podiumsdiskussionen mit Interessenvertretern der Schuldnerseite oder aus anderen Branchen, mit denen die Inkassounternehmen kooperieren. Es war dabei oft recht herausfordernd, teilweise die einzige Gläubigervertreterin bei einer Veranstaltung zu sein und dennoch Rede und Antwort stehen zu müssen. Aber genau das machte und macht für mich die Verbandsarbeit so wertvoll und attraktiv, da man größere Themen nur voranbringen kann, wenn verschiedene Interessengruppen sich anfangen zu verstehen und dann bestenfalls an einem Strang ziehen. Dazu muss man sich eben zuvor austauschen und (kräftig) diskutieren…

Wenn Ihr nach „Meilensteinen“ fragt: für mich wurde ein „Meilenstein“ geschaffen, als die Kampagne „Inkasso heißt Verantwortung“ gestartet ist bzw. wir uns auf den Weg dorthin gemacht haben. Das war damals ein toller Spirit im Verband, der aus meiner Sicht den BDIU weiter nach vorn gebracht und sichtbar gemacht hat.

Zum anderen ist es für mich als „Meilenstein“ anzusehen, als das Präsident*innenamt von Wolfgang Spitz auf Kirsten Pedd übergegangen ist. Zwei tolle Persönlichkeiten, jede auf ihre Art, die – was ich sehr an ihnen schätze – das Beste für den BDIU und die Inkassobranche rausholen wollen. Beide standen bzw. stehen für mich zu Recht an der Spitze der Inkassobranche. An die „Übergabe“ 2016, die Rückschau auf das „Geschaffene“ von Wolfgang Spitz und die „Aufbruchstimmung“ bei der Antrittsrede von Kirsten Pedd, kann ich mich noch gut erinnern.

Der dritte und wohl beachtenswerteste „Meilenstein“ in den letzten neun Jahren, wenn nicht sogar in der Geschichte des BDIU, ist natürlich der Code of Conduct für das Forderungsmanagement (CoC). Dass der Verhaltenskodex von den Mitgliedsunternehmen einstimmig angenommen worden ist und von der Politik gelobt wird, ist ebenso beachtlich wie die Dauer der Mitgliederversammlung 2019 von guten acht Stunden, als wir so intensiv um die einzelnen Regelungen des CoC „gerungen“ haben – ich glaube, diese Mitgliederversammlung bleibt allen Teilnehmer*innen in Erinnerung. Ich freue mich jedenfalls, dass diese langjährige, anstrengende Arbeit zur Entwicklung der Verhaltensregeln zu einem so guten Ende geführt hat und der CoC nun im Oktober in Kraft treten und der Branche bezüglich ihres „Ansehens“ in der Öffentlichkeit sicherlich sehr nützlich sein wird.  

Gibt es ein Lieblingsprojekt, an das Du Dich gern erinnerst?

Natürlich – das ist nicht schwer, da mich Themen rund um die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) von Anfang an gefesselt haben:

Die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den Inkasso-Softwareherstellern noch vor Anwendungsbeginn des neuen Datenschutzrechts fand ich unglaublich bereichernd, da ich hier auch meine juristische Denkweise mit der IT-Praxis koppeln konnte. Ich habe während dieser Zusammenarbeit sehr viel lernen können, wofür ich dankbar bin. Gleichauf liegt die Erstellung der DSGVO-Best Practice-Guides, die ich gemeinsam mit den Datenschutzausschussmitgliedern des BDIU zusammen verfasst habe. Das war Teamwork par excellence und dass das Ergebnis so vielen Mitgliedsunternehmen bereits eine Hilfe war und ist, aber auch bei externen Stakeholdern Anklang gefunden hat, finde ich toll und macht mich – ehrlich gesagt – auch etwas stolz.

Apropos Datenschutz: Als „Metathema“ wird dieses ebenso wie die Themen rund um die Digitalisierung wichtiger. Gerade im Inkasso sieht man den Wandel deutlich – auch beim Forderungseinzug treten digitale Kommunikations- und Bezahlprozesse immer mehr an die Stelle der alten, papierbasierten Verfahren. Welche Chancen und Entwicklungen siehst Du für die Zukunft, und wie spielt der Datenschutz hier hinein?

Eine tolle Frage – die ich mir auch schon länger stelle. Ich versuche mal meine bisherigen Gedanken dazu so kurz wie möglich darzustellen:
Einer der wichtigsten Punkte für mich ist, dass – wenn sich ein Unternehmen mit der Digitalisierung befasst – die Prozesse nicht nur angefasst und umgestaltet werden müssen, sondern diese zuvor sinnvollerweise auch hinterfragt werden. Das Unternehmen sollte sich, ggf. erstmals wieder seit längerer Zeit, nicht nur die Frage stellen, wie man als Unternehmen die Kund*innen oder Schuldner*innen digital erreichen kann, sondern auch z.B., wie ich den Inhalt adressatengerecht am besten kommunizieren kann. Als Rechtsdienstleister ist es daher sicherlich nicht verkehrt, sich mit dem Thema Legal Design auseinanderzusetzen. Betrachtet und gestaltet man Prozesse holistisch, dann bin ich der Überzeugung, dass man als Unternehmen effizienter Erfolge einfahren kann.

Einen Dämpfer bringt dann sicherlich wieder das Datenschutzrecht: Eine bedingungslose Digitalisierung wäre natürlich einfacher, d.h. wenn man datenschutzrechtliche Vorgaben nicht zu beachten hätte. Dem ist aber nun – mit gutem Grund – nicht so. Von daher muss im Unternehmen geprüft und entwickelt werden, wie Prozesse unter Einhaltung des Datenschutzrechts digitalisiert ablaufen können. Das Datenschutzrecht ist aber auch nicht so starr, wie manch einer vielleicht noch befürchtet. Unternehmen können durchaus neue Geschäftsmodelle und -prozesse entwickeln. Dass dies möglich ist, ist sogar der Hintergrund der Gestaltung der Regelungen der DSGVO. Der vom europäischen Gesetzgeber vorgegebene Spielraum kann und sollte auch genutzt werden.

Natürlich bleibt aber immer ein Spannungsverhältnis zwischen Digitalisierung und Datenschutz, auch weil immer noch viele Rechtsfragen, die die DSGVO mit sich gebracht hat, nicht geklärt sind und Aufsichtsbehörden und Gerichte oft unterschiedlicher Meinung sind.

Es wird also weiterhin spannend in den Unternehmen sein, hier einen angemessenen Ausgleich zu finden und zu leben; ganz spannend wird es noch, wenn Unternehmen anfangen, Prozesse mit Künstlicher Intelligenz (KI) zu gestalten und auszulösen. KI-Themen werden jedenfalls in den nächsten Jahren und Jahrzehnten an Fahrt aufnehmen, da bin ich mir sicher.

Wir sind noch neugierig: Wo zieht es Dich denn jetzt beruflich hin?

(Um-)Ziehen muss ich nicht – ich bleibe in Berlin. Und ich bleibe der Inkassobranche treu.

Anhand meiner Beschreibungen von eben kann man ja schon herauslesen, dass ich mich nicht nur für Inkassothemen, sondern auch für Digitalisierung, den Einsatz von KI und das Datenschutzrecht begeistere. Von daher freue ich mich,  demnächst Teil des Legal-Teams bei der Pair Finance GmbH zu sein und in den genannten Bereiche rechtlich unterstützen zu können.

Ganz von der „Verbands-Bildfläche“ verschwunden bin ich aber nicht: ich bleibe bei der DIA als Dozentin tätig und leite weiterhin unter anderem die Module Berufs-, Zivil- und Datenschutzrecht beim Fachlehrgang für Forderungsmanagement. Darüber freue ich mich sehr, da mir die Fortbildung der Mitarbeiter*innen im Bereich Forderungsmanagement schon immer ein Anliegen war und ich gerne schule.

Das hört sich gut an. Zum Schluss dann noch folgende Frage: An was – welche Person, welches Thema, welches Ereignis – beim BDIU wirst Du Dich besonders gerne zurückerinnern?

Neben den geschilderten Erlebnissen bleiben mir natürlich meine Kolleg*innen aus dem Verband, sei es aus der Geschäftsstelle, dem Präsidium, den Ausschüssen oder Arbeitskreisen in Erinnerung. Einige werden auch weiterhin treue „Wegbegleiter*innen“ sein – das ist schon ausgemacht...

Aber auch an alle anderen, vor allem auch an die BDIU-Mitglieder: Ein großes Dankeschön an dieser Stelle für die angenehme und tolle Zusammenarbeit in den letzten Jahren. Ich wünsche allen, die ich kennenlernen durfte, alles Gute und freue mich, wenn wir uns in der Zukunft einmal wiedersehen.

Danke für das Gespräch!