Mitgliederinformationen

Code of Conduct | Klare Regeln für faires Inkasso

BDIU Virtueller Inkasso-Kongress

Seit dem 1. Oktober 2021 gilt der Code of Conduct des BDIU. Mit diesem Verhaltenskodex haben sich die Mitgliedsunternehmen unseres Verbands auf nachprüfbare und einforderbare Regeln für ein faires und verbraucherfreundliches Inkasso verständigt.

Sämtliche Regelungen des Codes of Conduct sind auf der Website des BDIU hinterlegt. Im Verbraucherportal des BDIU findet sich stets die aktuelle Version. Eine Navigationshilfe hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern dabei, schnell die für ihre Fragen und Probleme relevanten Regelungen zu finden.

Der Code of Conduct gilt verbindlich für alle Mitgliedsunternehmen des BDIU. Das geht so aus der Satzung des BDIU hervor. Paragraf 1 des Codes macht Angaben zum örtlichen, persönlichen und zeitlichen Geltungsbereich. Der Code betrifft demnach Inkassofälle gegenüber Verbrauchern, bei denen deutsches Recht anzuwenden ist. Er ist anzuwenden für alle Inkassofälle, die seit dem 1. Oktober 2021 an einen Inkassodienstleister übergeben worden sind. 

Die Einhaltung des Codes wird gemeinsam durch den BDIU – Geschäftsstelle und Präsidium – und die Ombudsfrau des Verbandes überwacht. Verstößt ein Mitglied des Verbandes gegen den Code of Conduct, kann dieser Verstoß dem Verband und der Ombudsfrau gemeldet werden. Anlaufstelle für derartige Meldungen ist die Beschwerde- und Schlichtungsstelle des Verbandes. Werden Verstöße gegen den Code of Conduct festgestellt, kann das Präsidium – jeweils nach satzungsgemäßer Anhörung des Mitgliedes zum Vorwurf – Sanktionen gegen das Mitglied beschließen. Mögliche Sanktionen sind: Auflage, Verweis, Geldstrafe und Ausschluss aus dem Verband. Wie genau die Aufsicht geregelt ist, wie das Beschwerde- und Schlichtungsverfahren organisiert ist und wie Sanktionen bei Verstößen gegen den Code erlassen werden, erklärt das Dokument im Download-Bereich dieses Beitrags.