Damit ist das Gesetz im Bundestag verabschiedet. Nun steht der zweite Durchgang im Bundesrat an. Hier gilt die Zustimmung ebenso als sicher. Anschließend wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Die Aufsicht über Inkassounternehmen geht dann wie geplant zum 1. Januar 2025 auf das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn über.
BDIU-Präsidentin Kirsten Pedd hatte bereits im Vorfeld der Entscheidung diese Maßnahme ausdrücklich begrüßt. „Die Stärkung der Aufsicht ist ein so notwendiger wie überfälliger Schritt“, sagte sie. „Das schafft Transparenz und Rechtssicherheit für alle am Inkasso Beteiligten, natürlich auch für Verbraucherinnen und Verbraucher.“ Auch die künftige Aufsichtsbehörde sei gut geeignet, um die Ziele dieser Entscheidung tatsächlich zu erreichen. „Das BfJ ist als Bundesoberhörde finanziell, personell und organisatorisch gut ausgestattet, sodass die Aufsicht endlich die Instanz sein kann, mit der unseriösen Akteuren Einhalt geboten wird.“