Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung den Verpflichtungen nachkommen, die sich aus der Richtlinie 2023/2673 ergeben, mit der die Richtlinie 2011/83/EU in Bezug auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge geändert wird. Das Bundesjustizministerium hat hierzu seinen Diskussionsentwurf online gestellt (DiskE_AendG_VVVVR).
Nach unserer ersten Einschätzung betrifft der Entwurf nicht die noch anstehende Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, sondern Änderungen im Verbrauchervertragsrecht und im Versicherungsvertragsrecht. Für Inkassounternehmen ist lediglich relevant, dass die Informationspflichten und das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen angepasst werden. Spezifische Änderungen, die Inkassounternehmen direkt betreffen, sind nicht enthalten.