Mitgliederinformationen

Zentralisierung der Aufsicht über das Inkassowesen

Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen verabschiedet, noch im März 2023 ist es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Den nun endgültigen Text des Gesetzes finden Sie hierneben zum Download.

Update März 2023

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 3. März 2023 grünes Licht zum Beschluss des Bundestags gegeben - damit ist die letzte Hürde genommen und einer Veröffentlichung des fertigen Gesetzes im Bundesgesetzblatt steht nichts mehr im Wege.

Update Februar 2023

Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf zur Zentralisierung der Rechtsdienstleistungsaufsicht einstimmig zugestimmt. Die dabei gehaltenen Reden finden Sie im beigefügten Plenarprotokoll unter dem Tagesordnungspunkt 14 „Zentralisierung der Rechtsdienstleistungsaufsicht“. Die Videos zu dieser Debatte sind auf der Website des Deutschen Bundestags zu sehen.

Zuvor hatte der Rechtsausschuss des Parlaments seine Beratungen abgeschlossen und dem Plenum die Zustimmung empfohlen.

Damit ist das Gesetz im Bundestag verabschiedet, nun steht der zweite Durchgang im Bundesrat an und schließlich wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Aufsicht über Inkassounternehmen geht dann wie geplant zum 1. Januar 2025 auf das Bundesamt für Justiz in Bonn über. 

Update November 2022: Kirsten Pedd als Sachverständige im Rechtsausschuss des Bundestags

Im Bundestag befassen sich der Haushaltsausschuss und federführend der Rechtsausschuss mit dem Gesetzentwurf zur Zentralisierung der Aufsicht über das Inkassowesen.

Am 21. November 2022 führte der Rechtsausschuss ein erweitertes Berichterstattergespräch durch, zu dem Sachverständige eingeladen wurden. Neben der BDIU-Präsidentin sprachen mit den Abgeordneten: Prof. Dr. Matthias Kilian von der Universität zu Köln, Dr. Philipp Plog für den Legal Tech Verband Deutschland e. V., Dr. Frank Remmertz für die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und Thomas Seethaler für die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V.

Das Statement von Kirsten Pedd können Sie hier nachlesen:

"Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren,

ich danke Ihnen für die Gelegenheit, in dieser heutigen Runde von Fachleuten für meinen Verband zu sprechen, dem Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen. 

Mein Verband setzt sich schon lange für die Zentralisierung der Aufsicht über Inkassounternehmen ein – nun ist es endlich soweit. Nicht zuletzt dank der wichtigen Initiative des Rechtsausschusses in der vergangenen Wahlperiode.

Vielleicht sehen es einige Unternehmen kritisch, weil sie unter der Ägide einer Aufsichtsbehörde stehen, die – mangels Ressourcen oder aus anderen Gründen – ihrer Aufsicht so nachkommen, dass die zu beaufsichtigenden Unternehmen kaum Kontakt zur Behörde haben und relativ unbeobachtet agieren, während andere – so auch meines – einen guten konstruktiven Draht zur Aufsicht in Hamburg pflegt und sehr intensiv bei ihrer Arbeit begleitet werden.

Somit kann ich für meinen Verband sagen: Wir begrüßen die kommende Zentralisierung der Aufsicht beim Bundesamt für Justiz.

Es ist richtig und wichtig, dass die Regeln, die für unsere Branche gelten, durchgesetzt werden. Und es ist genauso wichtig, dass sie bundesweit einheitlich durchgesetzt werden – nicht hier mehr und dort weniger. Neben diesem wettbewerbspolitischen Aspekt will ich noch zwei weitere Aspekte nennen, warum die Zentralisierung der Aufsicht wichtig ist: Einen rechtspolitischen und einen verbraucherpolitischen.

Mit Blick auf Legal-Tech-Dienstleistungen gibt es inzwischen Rechtsprechung, die Abgrenzungsfragen zwischen Rechtsdienstleistung und anwaltlicher Dienstleistung klärt. Sie wird nur noch nicht durchgängig angewandt. Von einer gebündelten, effizient arbeitenden Aufsicht versprechen wir uns, dass Gerichtsentscheidungen auch stringent zur Anwendung kommen – in allen Bundesländern. Das ist der rechtspolitische Aspekt, warum wir die Zentralisierung begrüßen. Eine zentrale, kompetente Aufsicht über den Markt der Rechtsdienstleistungen schützt Rechtssystem und Rechtsuchende.

Der verbraucherpolitische Aspekt liegt auf der Hand: Unsere Mitglieder haben großes Interesse daran, dass es am Markt für Inkassodienstleistungen keine „schwarzen Schafe“ gibt. Leider gibt es einige wenige Unternehmen, die im Graubereich oder sogar jenseits des rechtlichen Rahmens arbeiten. Wir wollen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher davor geschützt werden, als Schuldner unfair behandelt zu werden. Wir wollen selbstverständlich auch, dass Auftraggeber von Inkassoleistungen vor Betrug geschützt werden. Deshalb wollen wir, dass „schwarze Schafe“ vom Markt verschwinden. 

Mein Verband hat mit seinem Code of Conduct, mit seiner Beschwerdestelle und dank der Arbeit unserer Ombudsfrau Brigitte Zypries viel dafür getan, dass unsere Branche als fair wahrgenommen wird. Außerhalb unseres Verbands sind uns jedoch meistens die Hände gebunden, hier sind nun Sie am Zuge: Sorgen Sie dafür, dass die Aufsicht über das Inkassowesen wachsam, effizient und durchsetzungsstark wird. 

Zum Schluss habe ich noch eine Bitte: Das Bundesfinanzministerium arbeitet derzeit an der Umsetzung der sogenannten Kreditdienstleister-Richtlinie. Das ist in weiten Teilen ein rechtspolitisches Thema, das sicher auch Sie im kommenden Jahr beschäftigen wird. Denn hier wird im Kern über Aufsichts- und Registrierungsstrukturen für Inkassodienstleistungen gesprochen. Die Anforderungen der Richtlinie können durch eine zentralisierte Aufsicht im Sinne des RDG erfüllt werden. Es ist nicht nötig, Doppelstrukturen zu schaffen und solche würden sogar den Sinn der Kreditdienstleister-Richtlinie gefährden: Wir appellieren an Sie, die verbraucher-, rechts- und wettbewerbspolitischen Erfolge, die Sie nun auf den Weg bringen, nicht schon im nächsten Jahr durch eine überschießende Umsetzung der Richtlinie zu gefährden. Stellen Sie sicher, dass beide Gesetze miteinander harmonieren und dass Synergien genutzt werden. Auch sollten beide Gesetze mit Blick auf den Anwendungsbeginn aufeinander abgestimmt sein.

Ich fasse zusammen: Die Zentralisierung der Aufsicht über das Inkassowesen ist eine richtige Weichenstellung – mein Verband ermutigt Sie ausdrücklich, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen. Gern können Sie diesen richtigen Weg sogar noch etwas schneller gehen."

Update September 2022: Kabinett und Bundesrat entscheiden

Das Gesetz zur Zentralisierung der Aufsicht über das Inkassowesen kommt voran: In der Kabinettsitzung Ende Juli wurde der Entwurf des BMJ als Regierungsentwurf beschlossen dem Bundesrat zugeleitet.

Zunächst haben sich im Bundesrat Ausschüsse mit dem Regierungsentwurf befasst: Der Rechtsausschuss (federführend) und der Finanzausschuss. Die Ausschüsse haben Empfehlungen formuliert, die sich aber nicht auf den eigentlichen Gegenstand der Zentralisierung der Aufsicht beziehen.

Am 16. September 2022 kommt der Bundesrat zu seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause zusammen und wird unter TOP 26 über den Regierungsentwurf und über die von den Ausschüssen vorgeschlagenen Stellungnahmen entscheiden.

Anschließend wird der Gesetzentwurf im Bundestag beraten.

9. Mai 2022: Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums

Mit dem Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen" hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) die Zentralisierung der Inkasso-Aufsicht auf den Weg gebracht. 

Schon seit Jahren fordert der BDIU im Einklang mit Verbraucherschützern und Schuldnerberatungen eine Zentralisierung der Aufsicht. Damit sollen einerseits einheitliche Wettbewerbsbedingungen für Inkassounternehmen geschaffen werden und andererseits sollen Verbraucherinnen und Verbraucher leichter die zuständige Aufsichtsbehörde finden, wenn sie sich beschweren möchten. Besonders wichtig ist dem BDIU, dass künftig Unternehmen, die rechtswidrig Inkasso betreiben, durch eine bundesweit agierende Aufsicht besser verfolgt werden können.

Der jetzt vom Bundesministerium der Justiz vorgelegte Gesetzentwurf sieht eine Bündelung der Aufsicht beim Bundesamt für Justiz (BfJ) vor, auch die Registrierung soll bundeseinheitlich durch das BfJ erfolgen. Darüber hinaus sind in dem Entwurf nach erster Durchsicht keine Regelungen ersichtlich, die das Inkassowesen nachteilig betreffen könnten.

Der BDIU wird zum Referentenentwurf des BMJ innerhalb der vorgesehenen Frist Stellung nehmen.