Pressemitteilung

BDIU begrüßt beschlossene Zentralisierung der Inkasso-Aufsicht

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen begrüßt die vom Bundestag beschlossene Zentralisierung der Rechtsdienstleistungsaufsicht. Sie soll künftig – ab dem 1.1.2025 – beim Bundesamt für Justiz angesiedelt sein. 

Eine Bildkachel mit einem Zitat von Kirsten Pedd, in dem sie die Zentralisierung der Aufsicht begrüßt

Kirsten Pedd, Präsidentin des BDIU, begrüßt die Umsetzung der langjährigen BDIU-Forderung: „Wir haben die bundesweite Bündelung der Inkasso-Aufsicht bereits seit vielen Jahren als notwendigen Schritt für besseren Verbraucherschutz vorgeschlagen, übrigens einmütig mit Vertreterinnen und Vertretern des Verbraucherschutzes. Außerdem sorgt eine gebündelte Aufsicht dafür, dass Regeln bundesweit einheitlich durchgesetzt werden können: Das schafft Fairness im Wettbewerb der Inkassodienstleister, unabhängig von ihrem jeweiligen Standort. Dass der Bundestag diese Entscheidung jetzt sogar einstimmig getroffen hat, unterstreicht, wie richtig diese Maßnahme ist. Wir hätten uns lediglich ein früheres Inkrafttreten gewünscht, dazu fehlte aber dann möglicherweise der politische Wille.“

Bedeutung kommt der Aufsicht nicht nur bei verbraucherpolitischen Fragen zu. Künftig entscheidet das Bundesamt für Justiz auch darüber, welche Art von Inkassodienstleistung zulässig und welche Form der Rechtsberatung ausschließliche Sache der Anwaltschaft ist. Kirsten Pedd zeigt sich optimistisch, dass die gebündelte Rechtsdienstleistungsaufsicht hier für mehr Klarheit sorgen kann. „Seit Jahrzehnten streiten sich Anwaltschaft und organisierte Inkassodienstleister darüber, welche Form der Rechtsberatung den Anwälten vorbehalten ist und welche Tätigkeiten auch auf Basis der Inkassozulassung erbracht werden dürfen. Zuletzt waren beispielsweise Sammelklagemodelle auf Basis der Inkassozulassung Gegenstand kontroverser Debatten. Oder es ging um die Frage, ob Inkassounternehmen streitige Forderungen übernehmen dürfen. Viele dieser Fragen wurden unlängst durch den Bundes­gerichtshof im Sinne der Inkassodienstleister höchstrichterlich geklärt. Eine zentrale Rechtsdienstleistungsaufsicht wird die umfangreiche Rechtsprechung zur Inkassodienstleistung deutlich besser flächendeckend zur Anwendung bringen.“

Bislang über 30 Zivilgerichte für Aufsicht zuständig

Der Bundestag hatte am 9. Februar dem Gesetzentwurf „zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe“ in zweiter und dritter Lesung zugestimmt. Bislang sind die Landesjustizverwaltungen und damit über 30 verschiedene Zivilgerichte mit der Aufsicht über Inkassounternehmen beauftragt. Diese Zersplitterung der Aufsichtslandschaft hat der BDIU immer wieder kritisiert: In der Praxis gestaltet sich das als ineffektiv und unübersichtlich, da Rechtssuchende oftmals nicht wissen, an welche Behörde sie sich mit einem Anliegen wenden können.

Kirsten Pedd: „Die Zentralisierung der Rechtsdienstleistungsaufsicht beim Bundesamt für Justiz wird zu einer einheitlichen, klaren und effektiven Aufsichtspraxis führen. Das BfJ ist personell und finanziell so ausgestattet, dass es den vielfältigen Herausforderungen der Rechts­dienstleistungsaufsicht gerecht werden kann. Wir als Branchenverband stehen für rechtssichere, faire und verantwortungsvolle Inkasso­dienstleistungen. Alle unsere Mitgliedsunternehmen haben sich dazu auf einen Code of Conduct verständigt, dessen Einhaltung von unserer Ombudsfrau, der ehemaligen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, kontrolliert wird. Es gibt aber auch einzelne Akteure außerhalb unseres Verbandes, die sich im Graubereich bewegen oder sogar außerhalb des rechtlichen Rahmens agieren. Gegenüber diesen ‚schwarzen Schafen‘ sind uns als Branchenverband leider weitgehend die Hände gebunden. Eine wachsame, effiziente und durchsetzungsstarke Aufsicht wird dazu beitragen können, dass Verbraucherinnen und Verbraucher vor solchen unfairen und rechtswidrigen Praktiken künftig besser geschützt sind.“