AG Sonthofen

Inkassokosten werden als erstattungsfähig angesehen.

LG Kassel

Beklagte wird verurteilt, die entstandenen Inkasso- und Mahnkosten zu erstatten.

AG Rüdesheim

Inkassokosten sind als Verzugsschaden nach § 286 Abs. 1, 280 Abs. 2 BGB zu ersetzen.

AG Helmstedt

Der Kläger kann Ersatz der Inkassokosten gem. §§ 280 I, II, 286 BGB ersetzt verlangen, da diese die Kosten eines Rechtsanwaltes nicht übersteigen.

AG Rüsselsheim

Positives Urteil zur Erstattung einer 1,3-Gebühr

BVerfG

Zum vormaligen gänzlichen Verbot von anwaltlichen Erfolgshonoraren, das keine Ausnahmen vorsah

BGH

Aufwendungen des Gläubigers, deren Zweck nicht darin besteht, die Befriedigung der titulierten Forderung zu erreichen, stellen keine von dem Schuldner…

BVerfG

Keine schlichte Mahn- und Beitreibungstätigkeit als Aufgabe der registrierten Inkassodienstleister

BVerfG

Erlaubnis für Inkassounternehmen der Rechtserläuterung auch im Außenverhältnis

BGH

Zum Anspruch auf Unterlassung und Erstattung von Abmahnkosten im Fall einer Zahlungsaufforderung, in der ein Inkassodienstleister die bevorstehenden…