AG Wiesbaden

Inkasskosten müssen erstattet werden.

AG Dresden

Der Beklagte wird verurteilt, Inkassokosten in Höhe einer 1,3-Gebührt zu erstatten.

LG Koblenz

Die Klägerin hat Anspruch auf den Verzugsschaden nach §§ 280 Abs. 1 und 2 , 286 BGB.

BGH

Der Freistellungsanspruch auf Zahlung von Rechtsanwaltkosten wird automatisch zu einem Zahlungsanspruch.

AG Idstein

Kläger hat keinen Anspruch auf Ersatz seiner Inkassokosten.

OLG Schleswig

Der Kläger hat Anspruch auf Erstattung seiner vorgerichtlichen Inkassokosten in Höhe einer 1,3-Gebühr.

AG Demmin

Inkasskosten in Höhe einer 1,3-Gebühr erstattungsfähig

AG Gifhorn

Rechtsverfolgungskosten erstattungsfähig

AG Magdeburg

Streitigkeit darüber, ob die Mahnverfahrenspauschale neben der RA-Vergütung für das streitige Verfahren erstattungsfähig ist.

AG Ahrensburg

Der Beklagte muss die vorgerichtlichen Kosten tragen.