Der Beklagte wird verurteilt, Inkassokosten in Höhe einer 1,3-Gebühr zu bezahlen.
Beklagter muss vorgerichtliche Mahn- und Inkassokosten in Höhe einer 0,65-Gebühr bezahlen.
Der Beklagte wird verurteilt Inkassokosten in Höhe einer 1,0-Gebühr zu zahlen. Anspruch aber nur teilweise bestätigt.
Amtsgericht hat hier über Erbauskunft eine Negativbescheinigung ggü. dem Inkassounternehmen ausgestellt und stellt dafür Gebühr in Rechnung, gegen die…
Bekagte muss vorgerichtliche Mahn- und Inkassokosten in Höhe einer 1,0-Gebühr erstatten.
Der Kläger hat keinen Anspruch auf die Erstattung der Inkassokosten.
Zur sofortigen Beauftragung eines Inkassodienstleisters nach einer Rücklastschrift im Lastschriftverfahrens und unmittelbarem Forderungsschreiben, in…
Die Klägerin hat einen Anspruch auf Ersatz der Inkassokosten in Höhe einer 1,3-Gebühr.
Die Einschaltung eines Inkassodienstleisters ist dann überflüssig, wenn für den Gläubiger aufgrund der Umstände klar ist, dass eine weitere…
Inkassounternehmen können Gebühren und Auslagen für die eigene Vertretung geltend machen.