KONGRESS 2017
Welche Perspektiven ergeben sich für das Forderungsmanagement vor dem Hintergrund weiterer Regulierungen und einer rasant voranschreitenden Digitalisierung? Antworten lieferte Anfang April der sehr erfolgreiche BDIU KONGRESS in München.
Zu seinem Branchenkongress vom 6. bis 7. April 2017 in München begrüßte der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen über 500 Teilnehmer und Gäste. Am Donnerstagvormittag nahm zunächst das höchste Verbandsgremium – die BDIU-Mitgliederversammlung – wichtige Weichenstellungen vor. Einige Satzungsänderungen wurden auf den Weg gebracht und die Beitragsordnung modernisiert. Sämtliche Entscheidungen wurden fast einstimmig getroffen. Erstmals konnten die Mitglieder selbst entscheiden, welche Stadt – Berlin, Hamburg oder Leipzig – Austragungsort des übernächsten Kongresses sein wird. Nach einer durchaus kontroversen Diskussionen fiel die Wahl der Verbandsmitglieder schließlich auf Berlin.
Wichtige Entscheidungen auf der Mitgliederversammlung

Die BDIU-Präsidentin zieht ein positives Fazit der Präsidiumsarbeit – ein Ergebnis von gutem Teamwork.

Berlin, Hamburg oder Leipzig? Wo soll der BDIU KONGRESS 2019 stattfinden? Die Mitglieder stimmten ab – und entschieden sich mehrheitlich für die Hauptstadt.

Neu im BDIU: Sandra Szech stellt ihr Unternehmen HFG Inkasso GmbH auf der Mitgliederversammlung vor.

Reform der Vorsatzanfechtung, Abschaffung der 500-Euro-Grenze bei Drittauskünften sowie viele Gespräche mit anderen Verbänden und politischen Entscheidern – Kirsten Pedd erläutert wichtige Themen der zurückliegenden Verbandsarbeit.

Kay Uwe Berg, Hauptgeschäftsführer des BDIU, erläutert, welche Themen der BDIU in Berlin vorangebracht hat.

»Gerechtigkeit für Gläubiger« – die Kongress-Sonderausgabe der INKASSOWIRTSCHAFT mit einem treffenden Thema.

Bericht der Kassenprüferin: Petra Schygulla findet keinerlei Beanstandungen und empfiehlt daher die Entlastung des Präsidiums.
Am Donnerstagnachmittag diskutierte BDIU-Präsidentin Kirsten Pedd gemeinsam mit Tatjana Halm, Leiterin Markt und Recht der Verbraucherzentrale Bayern, und Dr. Dirk Ulbricht, Direktor des instituts für finanzdienstleistungen e.V. (iff), über die Evaluierung des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken.
Kirsten Pedd stellte klar, dass der BDIU und seine Mitgliedsunternehmen dazu bereit sind, das mit der Evaluierung beauftragte iff dabei zu unterstützen, verwahrte sich aber gegen eine Vorverurteilung ihrer Branche. „Inkassounternehmen nehmen ihre Verantwortung für die Interessen ihrer über eine halbe Million Auftraggeber aus allen Bereichen der Wirtschaft sehr ernst“, so Pedd.
Während Dr. Dirk Ulbricht und Tatjana Halm die Arbeit von Inkassounternehmen grundsätzlich für erforderlich halten, äußerten sie im Detail allerdings deutliche Kritik. Dagegen bestand Einigkeit, dass gerade überschuldete Verbraucher Hilfestellungen benötigen, um wieder am wirtschaftlichen Leben teilnehmen zu können.
Lebhaftes Eröffnungsplenum zum Streitthema »GguG«

Kirsten Pedd, Moderator Prof. Dr. Joachim Jahn (NJW), Dr. Dirk Ulbricht (iff) und Tatjana Halm (Verbraucherzentrale Bayern) diskutierten über das »Gesetz gegen unseriöse Geschäftsfpraktiken«. (Fotos: Peter Himsel)

In der Debatte ging es aber auch allgemein um die Tätigkeit von Inkassounternehmen – die Kirsten Pedd sehr engagiert verteidigte, allerdings von Tatjana Halm und insbesondere Dr. Dirk Ulricht stark kritisiert wurde.

Der BDIU hatte – in einem gemeinsamen Schreiben mit dem BfIF – die Durchführung der Evaluierung stark kritisiert. Einige Fragen in der Evaluierung sind präjudizierend formuliert, sodass der Eindruck entsteht, als könne ein negatives Ergebnis von vornherein feststehen.

Tatjana Halm sagt, dass es nicht nur weiße und schwarze, sondern auch graue Schafe gibt, über deren Arbeit ebenfalls gesprochen werden müsse.
Am Freitag diskutierte der bayerische Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback auf dem BDIU KONGRESS über die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs. „Die Digitalisierung ist für Bayern das Thema der nächsten Jahre, nicht nur im Bereich der Justiz“, so der Minister. Dabei gehe Sorgfalt allerdings vor Schnelligkeit.
Bausback kündigte an, dass der elektronische Rechtsverkehr in Bayern noch im Jahr 2017 flächendeckend eingeführt werde. Dabei sei jedes Gericht autonom in seiner Entscheidung, E-Justice bereits vollumfänglich oder in einzelnen Schritten einzuführen.
Aktuell würden elektronische Akten an Gerichten in Landshut und Regensburg pilotiert.
Der Präsident des Landgerichts Landshut, Heinz-Peter Mair, berichtete, dass der elektronische Rechtsverkehr einige Effizienzvorteile bringe. Bereits jetzt spare die Justiz durch den digitalen Versand von Unterlagen viel Geld ein.
Detlef Wasser, Referatsleiter Zwangsvollstreckung im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), begrüßte die Vorreiterrolle, die Bayern bei der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs einnehme. E-Justice sei ein über mehrere Jahre andauerndes Großprojekt, eine Gemeinschaftsanstrengung von Bund und Ländern.
Digitalisierung im Forderungsmanagement und Datenschutzthemen standen in weiteren Workshops im Fokus des Interesses.
Bayerns Justizminister Bausback diskutiert zum Zukunftsthema E-Justice

Der bayerische Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback redete zu den Teilnehmern des BDIU KONGRESSES. Thema: »Elektronischer Rechtsverkehr: Digitale Revolution oder analoger Stillstand?« (Fotos: Peter Himsel)

Der bayerische Justizminister richtete der Inkassowirtschaft herzliche Grüße von Ministerpräsident Horst Seehofer aus.

Moderator Prof. Dr. Joachim Jahn (NJW) mit Minister Bausback, Kirsten Pedd, Detlef Wasser aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) sowie dem Präsidenten des Landgerichts Landshut, Heinz-Peter Mair.

Detlef Wasser (links), Referatsleiter Zwangsvollstreckung im BMJV, nannte die Einführung von E-Justice ein Großprojekt, das über mehrere Jahre andauere und eine Gemeinschaftsanstrengung von Bund und Ländern sei.

Staatsminister Bausback gab ein klares Statement ab: »Die Digitalisierung ist für Bayern das Thema der nächsten Jahre, nicht nur im Bereich der Justiz.«

Dabei sei jedes Gericht autonom in seiner Entscheidung, E-Justice bereits vollumfänglich oder in einzelnen Schritten einzuführen.