Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 24. Juni 2025 einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der die Zuständigkeiten der Amts- und Landgerichte neu regeln soll. Künftig sollen die Amtsgerichte in zivilrechtlichen Verfahren bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro zuständig sein – bislang lag die Grenze bei 5.000 Euro. Diese Anhebung soll dazu führen, dass mehr Verfahren wieder vor den Amtsgerichten verhandelt werden können. Zudem sollen Streitigkeiten im Bereich des Nachbarrechts generell den Amtsgerichten zugewiesen werden, unabhängig vom Streitwert, da hier die Ortsnähe eine wichtige Rolle spielt.
Im Gegenzug sollen bestimmte komplexe Rechtsgebiete – wie Vergaberecht und Heilbehandlungsrecht – künftig unabhängig vom Streitwert den Landgerichten zugewiesen werden. Dadurch soll eine stärkere Spezialisierung der Justiz gefördert werden.
Die vorherige Bundesregierung hatte ebenfalls das Vorhaben zur Anhebung des Zuständigkeitsstreitwertes der Amtsgerichte verfolgt. Allerdings fiel deren Gesetzesvorhaben aufgrund des vorzeitigen Bruchs der Koalition der Diskontinuität anheim.