Update: Gesetz wurde verkündet
Das Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen wurde im Dezember 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Wesentliche Änderungen sind zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten: Die Zuständigkeit der Amtsgerichte wird für Rechtsstreitigkeiten bis zu einem Wert von 10.000 Euro erweitert. Dadurch sollen die Amtsgerichte und somit der Zugang zum Recht in der Fläche gestärkt werden. Zudem wurden weitere Sachgebiete unabhängig vom Streitwert gezielt den Amts- oder Landgerichten zugewiesen. So verbleiben bestimmte Nachbarrechtsstreitigkeiten wegen ihrer Ortsnähe unabhängig vom Wert bei den Amtsgerichten, wohingegen Bereiche wie das Vergaberecht oder Heilbehandlungsfragen künftig verstärkt von spezialisierten Kammern an den Landgerichten behandelt werden. So soll die Qualität der Rechtsprechung durch fachliche Konzentration weiter erhöht werden, während gleichzeitig eine bürgernahe Justizstruktur erhalten bleibt.
Juni 2025: Gesetzentwurf der Bundesregierung
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 24. Juni 2025 einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der die Zuständigkeiten der Amts- und Landgerichte neu regeln soll. Künftig sollen die Amtsgerichte in zivilrechtlichen Verfahren bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro zuständig sein – bislang lag die Grenze bei 5.000 Euro. Diese Anhebung soll dazu führen, dass mehr Verfahren wieder vor den Amtsgerichten verhandelt werden können. Zudem sollen Streitigkeiten im Bereich des Nachbarrechts generell den Amtsgerichten zugewiesen werden, unabhängig vom Streitwert, da hier die Ortsnähe eine wichtige Rolle spielt.
Im Gegenzug sollen bestimmte komplexe Rechtsgebiete – wie Vergaberecht und Heilbehandlungsrecht – künftig unabhängig vom Streitwert den Landgerichten zugewiesen werden. Dadurch soll eine stärkere Spezialisierung der Justiz gefördert werden.
Die vorherige Bundesregierung hatte ebenfalls das Vorhaben zur Anhebung des Zuständigkeitsstreitwertes der Amtsgerichte verfolgt. Allerdings fiel deren Gesetzesvorhaben aufgrund des vorzeitigen Bruchs der Koalition der Diskontinuität anheim.