Mitgliederinformationen

Warum ein Europäischer Datenschutzbeauftragter?

Der Europäische Datenschutzbeauftragte fungiert als unabhängige Datenschutzbehörde der Europäischen Union. Zu seinen Kernaufgaben gehört die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch EU-Institutionen, um sicherzustellen, dass die Datenschutzvorschriften eingehalten werden. Zudem berät der EDSB die EU-Organe in allen Fragen der Datenverarbeitung sowie bei der Ausarbeitung von datenschutzrelevanten Gesetzen und politischen Maßnahmen.

In den vergangenen Jahren hat die Bedeutung dieser Position aufgrund neuer digitaler Gesetzgebungen zugenommen. Eine wesentliche Aufgabe des EDSB wird künftig darin bestehen, die Einhaltung des Künstliche-Intelligenz-Gesetzes (AI-Act) durch EU-Institutionen zu überwachen.

Am 16. Januar 2025 wählte der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments den Italiener Bruno Gencarelli als bevorzugten Kandidaten für das Amt des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB). In einer geheimen Abstimmung bewerteten die Ausschussesmitglieder die vier Kandidaten, die sich um diese zentrale Rolle im europäischen Datenschutz beworben hatten. Bruno Gencarelli erhielt mit 32 Stimmen die meisten Stimmen.

Nächste Schritte

Nach der beratenden Abstimmung im LIBE-Ausschuss erfolgt die formelle  Ernennung des Datenschutzbeauftragten durch die Konferenz der Präsidenten des  Europäischen Parlaments gemeinsam mit dem Rat für Justiz und Inneres der EU.

Bei einer erfolgreichen Kandidatur wird der nun favorisierte Gencarelli eine fünfjährige Amtszeit antreten.

Mehr Informationen: MEPs choose Bruno Gencarelli as top candidate for EU data protection watchdog | News | European Parliament