Mehr als 20 Millionen neue Fälle bearbeiten Inkassounternehmen pro Jahr. Dabei gelten natürlich Recht und Gesetz. Das allein reicht aber nach Ansicht des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) nicht aus. Deshalb wollen sich die Mitglieder des BDIU über die gesetzlichen Vorgaben hinaus mit einem Code of Conduct eigene Verhaltensregeln geben. Am 17. September 2020 in Berlin werden die Mitgliedsunternehmen des BDIU über das Inkrafttreten abstimmen.
Warum es den Code of Conduct braucht, erklärt BDIU-Präsidentin Kirsten Pedd: „Der Code ist auch ein Ausdruck von Haltung. Dass sich Inkassodienstleister an Gesetze halten, ist selbstverständlich. Natürlich ist Inkasso dann vorrangig dem Gläubiger verpflichtet. Es geht um Rechtsdurchsetzung. Wir möchten das aber mit den Schuldnern gemeinsam erreichen, nicht gegen sie. Durch unsere Selbstregulierung wollen wir diesen Anspruch nun zum Branchenstandard machen.“
Dabei ist der Code Regelwerk und Leitfaden zugleich. Er ist aus Perspektive der Verbraucher geschrieben, die Inkassoschreiben erhalten. So lässt sich prüfen, ob das Inkassounternehmen regelkonform und fair agiert.
Die Ombudsfrau des Verbandes, die ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, unterstützt das Vorhaben. „Als ehemalige Justizministerin weiß ich: Mit Gesetzen kann man nicht alles regeln. Selbstregulierung hilft, wenn sie das Gesetz aufgreift, konkretisiert und ergänzt. Der BDIU widmet sich auch Konfliktfeldern, für die Gesetze teilweise zu abstrakt wären. Darüber werden wichtige Gesetzespassagen in verständlicher Form zusammengefasst. Das hilft den Verbraucherinnen und Verbrauchern, denn das Inkassorecht ist unübersichtlich auf viele Gesetzbücher verteilt.“
Für die Durchsetzung des Codes im Konfliktfall ist zunächst der Verband zuständig. Wenn die Lage festgefahren ist, vermittelt Brigitte Zypries bei der Suche nach Lösungen und Kompromissen. Und wenn ein Fehlverhalten des Inkassodienstleisters festzustellen ist, kann die Ombudsfrau Rügen oder Sanktionen aussprechen.