Einige unserer Mitgliedsunternehmen sind wegen ihrer Tätigkeiten über die reine Inkassodienstleistung hinaus Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes.
Die für dem Kampf gegen Terrorfinanzierung zuständige Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen FIU hat aktualisierte Hinweise für Verpflichtete zur Identifikation auffälliger Sachverhalte vorgelegt - das Schreiben finden Sie hierneben zum Download.
Berücksichtigt wird darin das vom Bundesinnenministerium erlassene Betätigungsverbot für die Hamas und das internationale Netzwerk "Samidoun - Palestinian Solidarity Network". Die Organisationen sammeln Spenden für vorgeblich humanitäre Zwecke, die in Wirklichkeit für Terroranschläge vorgesehen sind. Die vermeintlichen Spendengelder werden via Banküberweisung und Kreditkartenzahlungen gesammelt, aber auch über den Austausch mittels Kryptowährungen wie BTC, ETH, USDT, USDC und TRX.
Wenn Tatsachen darauf hindeuten, dass ein Geschäftsvorfall, eine Transaktion oder ein Vermögensgegenstand im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung steht, muss dieser Sachverhalt unabhängig vom Wert des betroffenen Vermögensgegenstandes oder der Transaktionshöhe unverzüglich der FIU gemeldet werden. Bei Meldung über das Meldeportal „goAML Web“ muss im Eingabefeld „Angabe des Meldegrunds“ der Indikator "A2000 – Terrorismusfinanzierung" gesetzt werden.