Wir möchten Sie heute über eine aktuelle Entwicklung informieren, die für unsere Branche zunehmend an Relevanz gewinnt.
Das Thema Einmeldeklagen im Zusammenhang mit Auskunfteimitteilungen.
In den letzten Monaten ist ein signifikanter Anstieg von Beschwerden im Zusammenhang mit Einmeldungen an Auskunfteien (z. B. SCHUFA) zu beobachten. Die Sensibilität der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber Scoring und der Weitergabe von personenbezogenen Daten hat stark zugenommen. Parallel dazu häufen sich Reklamationen über Datenschutzaufsichtsbehörden sowie zivilrechtliche Klagen gegen einmeldende Stellen.
Besorgniserregend ist, dass sich vermehrt Rechtsanwaltskanzleien auf sogenannte Einmeldeklagen spezialisiert haben. Diese scheinen darin ein neues Geschäftsmodell erkannt zu haben.
Ziel ist es offenbar, durch eine Vielzahl von Verfahren überraschende Gerichtsentscheidungen zu erwirken, die dann in ähnlichen Fällen wiederverwendet werden können. In der Folge kommt es vermehrt zu Klagen sowohl gegen Auskunfteien als auch gegen Unternehmen, die Daten übermitteln.
Beispiele hierfür sind:
- OLG Schleswig-Holstein (Az. 17 U 2/24)
Urteil gegen ein Inkassounternehmen: Nur der Saldo zum Zeitpunkt der Kündigung sei einmeldefähig. Revision zum BGH ist anhängig. - OLG Köln (Az. 15 U 249/24)
Urteil gegen die SCHUFA: Erledigte Forderungseinmeldungen seien sofort zu löschen. Auch hier wurde Revision beim BGH eingelegt.
Ein weiterer Schwerpunkt aktueller Klagen liegt auf Ratenzahlungsvereinbarungen. Die Kläger vertreten die Auffassung, dass nach Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung die Forderung nicht mehr als fällig gilt. Dies hat zur Folge, dass Einmeldungen unzulässig sind. Auch hier wird mit einer Vielzahl von Klagen versucht, präzedenzielle Entscheidungen zu erzwingen.
Sollten Sie aktuell von Klagen oder Beschwerden bei Aufsichtsbehörden im Zusammenhang mit Einmeldungen betroffen sein, bitten wir um eine kurze Mitteilung an unsere Geschäftsstelle.
Hierfür wurde die E-Mail-Adresse einmeldeklagen@inkasso.de eingerichtet.
Ihre Rückmeldungen sind für die Bewertung der Gesamtlage und die gemeinsame Strategie von hoher Bedeutung.
Ziel ist es, ein möglichst umfassendes Bild der aktuellen Lage zu erhalten, um rechtzeitig gemeinsam mit dem Verband der Wirtschaftsauskunfteien geeignete Schritte einleiten zu können.