Der Geschäftsführer des BDIU Dennis Stratmann war eingeladen, bei der Konferenz des Instituts für Finanzdienstleistungen e.V. (iff) über Inkassokosten zu diskutieren. Mit ihm auf dem Podium saßen Meret-Sophie Noll vom Verbraucherzentrale Bundesverband, Fatma Polat vom AK InkassoWatch und Heiner Gutbrod von der Schuldenberatung Tübingen. Moderiert wurde die Runde von Christian Maltry, Schuldnerberatung Main-Spessart.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Schuldenberatungen und des Verbraucherschutzes forderten schon in ihren Eingangsstatements, dass die Höhe der erstattungsfähigen Inkassokosten gesenkt werden müsste. Automatisierung und die Nutzung von Künstlicher Intelligenz rechtfertigten nicht, dass Inkassounternehmen Kosten berechnen dürften, wie sie der Höhe nach auch Rechtsanwälte berechnen, die Inkasso betreiben. Sowohl der AK InkassoWatch als auch der VZBV fordern, Inkassokosten in einem neuen, eigenen gesetzlichen Kostenrahmen zu regeln. Hierfür sollte ein “Inkassoschutzgesetz” geschaffen werden. Dennis Stratmann hielt für den BDIU entgegen, dass wesensgleiche Dienstleistungen auch gleich erstattungsfähig sein müssen. Außerdem würden im Falle von noch niedrigeren Inkassokosten viele Gläubiger ihre berechtigten Forderungen nicht mehr durchsetzen können; die mit Recht verlangte Qualität der Rechtsdienstleistung könnte auf der Basis noch niedrigerer Gebühren nicht aufrecht erhalten werden.
In einem Punkt waren sich die Diskutanten immerhin einig: Inkassounternehmen, die gegen Recht und Gesetz verstoßen, müssen wirksamer bekämpft werden. Dazu müssen die Behörden, insbesondere das Bundesamt für Justiz, besser ausgestattet werden.



