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66 Jahre BDIU: 1979

2022 wird der BDIU 66 Jahre alt. Seit 1956 ist viel passiert. In unserer Artikel-Serie werfen wir einen Blick zurück auf Zeitdokumente sowie wichtige Meilensteine für Verband und Branche.

66 Jahre BDIU: 1979

Warum will ich Mitglied in einem Verband sein? Diese Frage stellt sich jedes Inkassounternehmen, bevor es einen Antrag zur Aufnahme in den BDIU abschickt.

Die Antwort darauf hat sich im Laufe der Jahre verändert.

Am Anfang waren es vor allem die Kontaktpflege und der fachliche Austausch untereinander, die Firmen durch die gemeinsame Organisation intensivieren wollten. Mehr und mehr rückte aber ein weiterer Verbandszweck in den Vordergrund: die Wahrung der eigenen Berufsinteressen bei gleichzeitiger Ausgestaltung eines klaren Berufsbilds des Inkassounternehmers bzw. der Inkassounternehmerin.

1979 verständigen sich die BDIU-Mitglieder auf die wegweisenden „Grundsätze für die Berufsausübung zugelassener Inkassounternehmen in der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin“.

Deren Einhaltung wird unmissverständlich als Voraussetzung für eine Verbandsmitgliedschaft definiert. Gleichzeitig ist in der Satzung geregelt, dass ein Verstoß gegen diese Grundsätze zum Ausschluss aus dem BDIU führen kann.

Diese Grundsätze hat der BDIU in der Folge im Interesse der Branche immer weiter ausdefiniert und klarer strukturiert – bis hin zum heute geltenden Code of Conduct für das Forderungsmanagement.

Die Mitgliedschaft im BDIU ist somit auch ein Nachweis für das Erbringen seriöser Rechtsdienstleistungen – und das BDIU-Logo gleichbedeutend mit einem Qualitätssiegel, das am Markt für Inkassounternehmen eine große Bedeutung hat. 

Ein weiterer Baustein zur Garantie fairer Inkassodienstleistungen kam bereits Anfang der 1990er-Jahre hinzu: Seitdem gibt es den Ombudsmann bzw. die Ombudsfrau als oberste Schiedsstelle für Beschwerden.