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Wir unterstützen Sie bei dem Außergerichtlichen Inkassoverfahren ab dem Moment der Forderungsübertragung. Sollte der Schuldner nicht auf unsere Zahlungsaufforderung reagieren, dann leiten wir das gerichtliche Verfahren ein. In den Niederlanden hat nur der Gerichtsvollzieher die Befugnis, Vorladungen zuzustellen und Anträge am zuständigen Amtsgericht einzureichen. Anträge für das Amtsgericht werden von Anwälten zusammengestellt. Vorladungen manchmal auch, aber in den meisten Fällen erstellen die Gerichtsvollzieher selbst eine Vorladung. Sie wurden hierfür ausgebildet, Anwälte jedoch nicht. Der Gerichtsvollzieher stellt die Vorladung persönlich an der Adresse des Schuldners zu. Der Schuldner wird in diesem Moment vorgeladen, um zu einem bestimmten Termin beim zuständigen Amtsgericht vor dem Richter zu erscheinen.

Es gibt sehr viele Beispiele von Situationen in denen es notwendig ist, um zivilrechtliche Prozeduren einzuleiten. Diese Prozedur wird eingeleitet mit einer Vorladung oder mit einem Antrag beim zuständigen Amtsgericht. In den folgenden Fällen kann man sich an das Amtsgericht wenden und braucht man in den Niederlanden keinen Rechtsanwalt:

  • Fälle bezüglich Forderungen in Höhe von € 25.000 (inklusiv der enthaltenden Zinsen bis zum Tag der Vorladung);
  • Fälle bezüglich Forderungen von unbestimmten Forderungswert, wenn es deutliche Beweise dafür gibt, dass die Forderungen unter einem Betrag von € 25.000 liegen;
  • Fälle bezüglich Arbeitsverträgen, Tarifverträgen, allgemeine bindende Bestimmungen eines Tarifvertrages, allgemeinen Kreditverträgen mit einer Kreditsumme von höchstens € 40.000 oder Agentur, -Miet-, Mietkauf,-oder Konsumentenverträgen, unabhängig des Verlaufes oder des Wertes der Forderung.

Wenn man über einen Titel spricht (zum Beispiel ein Urteil) dann muss dieser Titel vor dem Vollstrecken erst immer zugestellt werden. Der Titel wird als amtliches Dokument an die Gegenpartei mit einem Zahlungsbefehl zugestellt. Wenn der Titel zugestellt wurde und keine Reaktion seitens des Schuldners erfolgt, kann der Titel vollstreckt werden. Nur der Gerichtsvollzieher hat in den Niederlanden die Befugnis, um gerichtliche Titel zuzustellen und zu vollstrecken.

Leistungsangebot ‘Alles unter einem Dach‘

  • Außergerichtliches Inkassoverfahren
  • Gerichtliches Verfahren
  • Beratung
  • Vollstreckung
  • Zustellung ausländischer Dokumente
  • Vollstreckung von ausländischen Titeln
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